Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Eine „Entmündigung“ gibt es nicht mehr.
Das Verfahren, dass Sie anstrengen müssen, nennt sich nun „Betreuung“.
Die gesetzlichen Voraussetzungen finden Sie in § 1896 BGB
:
(1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besor-gen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.
(2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.
(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden.
(4) Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennah-me, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.
Sie sehen, die Betreuung kann auf bestimmte Rechtskreise beschränkt werden. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hier einen Betreuer zu bestellen, kann ich hier nicht beantworten. Besprechen Sie die zunächst mit dem Hausarzt.
Dann wäre an Antrag an das Vormundschaftsgericht zu stellen, dieses würde dann – auf Grund der Krankheitssituation – für die notwendigen Aufgabenkreise einen Betreuer (ggf. Sie) bestellen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Unmündig erklären
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Zusammenfassung
Wie können wir für meinen Vater eine rechtliche Betreuung einrichten, da er zunehmend senil wird und Probleme verursacht?
Wie können wir für meinen Vater eine rechtliche Betreuung einrichten, da er zunehmend senil wird und Probleme verursacht?
Es kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Dies ist möglich, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Vormundschaftsgericht kann dann einen Betreuer bestellen, der sich um die notwendigen Aufgaben kümmert. Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder von anderen gestellt werden. Es sollte zunächst ein Gespräch mit dem Hausarzt geführt werden, um die Notwendigkeit einer Betreuung zu klären. Anschließend kann ein Antrag beim Vormundschaftsgericht gestellt werden, um die Betreuung einzurichten.
Hallo,
meine Mutter und ich verzweifeln immer mehr. Mein Vater wird dieses Jahr 70 und wird immer seniler. Manchmal grenzt es schon Alzheimer. Er vergisst viele Sachen und es ist nicht mehr möglich, ihn mit anderen Menschen in Kotakt zu bringen. Gerade habe wir leider Probleme mit unserem Vermieter, weil mein Vater sich quer stellt. Er meint, da er Bundesbeamter wäre und mal Hausmeister gewesen wäre, hätte er Ahnung. Der Vermieter saniert gerade komplett das Haus und meine Eltern haben schon vor einem halben Jahr unterschrieben, dass sie einverstanden sind. 1 Tag vor Beginn stellt sich mein Vater quer, zahlt keine Miete und legt sich mit jedem an.
Die Situation ist für mich und besonders für meine Mutter einfach nicht mehr zumutbar.
Meiner Mutter verbietet er jegliche Meinungsäußerung, mit der Begründung, dass sie nichts zu sagen oder zu entscheiden hätte, weil er das Geld verdienen würde und nicht sie.
Welche Möglichkeiten haben wir, ihn für unmündig zu erklären? Was müssen wir dafür tun?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Vater Vater Eltern Jahr Antrag
-
35 €
-
25 €
-
51 €
-
51 €
-
25 €
-
58 €