meine Frau war seit mehrern Jahren bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der meiner Frau im Oktober2006 fristlos gekündigt hat. Dagegen wurde eine Kündigungsschutzklage erhoben und man hat sich bei einer Güteverhandlung auf eine Abfindung verglichen mit einer ordentlichen Kündigung aus betrieblichen Gründen zum Januar2007. In der Januarabrechung ist dann auch die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung zu finden. Jedoch steht neben der Position Abfindung die Bemerkung steuer- und SV- (der rest fehlt, weil hier ein Zeilenumbruch kommt) aber ich vermute mal es sollte frei heißen. In jedem Fall ist die Abfindung bei der Berechnung und der Abgabe der Lohnsteuer und der SV nicht berücksichtigt worden.
Auch auf der Lohnsteuerkarte 2007 ist nur das Januargehalt ohne die Abfindung aufgeführt.
Meine Frage:
Muss ich die Abfindung auf meiner Einkommensteuer (wir haben Zusammenveranlagung gewählt) angeben und müssen wir dafür nachträglich Steuer und SV-Abgaben entrichten?
vielen Dank für die Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Es ist vorliegend davon auszugehen, dass die Abfindung sozialversicherungsfrei ist, es sei denn, sie ist tatsächlich eine vertraglich geschuldete Leistung, die nur als Abfindung beschrieben wird.
Die Abfindung ist jedoch wie Arbeitslohn voll steuerpflichtig. Sie ist aber durch die sog. Fünftelregelung gemäß §§ 24
, 34 EStG
durch eine gemilderte Progression privilegiert, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.