Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten auf jeden Fall bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutzes stellen. Darüber hinaus könnten Sie das Fahrzeug dennoch zwangsabmelden mit der eidesstattlichen Versicherung, dass die Abmeldung unverzüglich erfolgen sollte. Die Abmeldung würde dann auch bewirken, dass Ihre Versicherung informiert wurde.
Nebenher sollten Sie Ihre Kfz Versicherung unverzüglich kündigen und den Kaufvertrag mit dazulegen. Die Kündigung erfolgt dann ab dem Zeitpunkt des Verkaufes. Dies hätte dann zur Folge, dass das Fahrzeug erneut von den Behörden zwangsabgemeldet würde.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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