Privat gekaufte Office Lizenz im Betrieb bei Kündigung

17. März 2021 09:57 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Sehr geehrte Damen und Herren

in meinem aktuellen Betrieb (unter 6 Personen) wird an allen, bis auf einem Computer, meine privat gekaufte Mehrfach-Office Lizenz verwendet. Dies geschah ursprünglich auf Wunsch des AG "Ja installieren Sie halt das neue Office.." dies wurde durchgeführt. Da er keine Lizenz kaufen wollte, verwendete ich eine private Mehrfachlizenz von mir - da dass neue Office eine enorme Arbeitserleichterung für mich und meine Kollegen darstellte, war dies auch kein Problem für mich.
Inzwischen bin ich alleine im Betrieb, die Kollegen haben gekündigt - ich nun auch. Darf ich auf das Lizenzmanagement meines Office-Programms daheim gehen und den betrieblichen Computern die Lizenz löschen?
Mein AG könnte die Office-Software somit nur noch auf seinem eigenen Computer verwenden. Genau genommen ist es ja meine Lizenz die ich "ihm freundlicherweise zur Verfügung gestellt habe"?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Weitergabe einer privaten Lizenz für gewerbliche Zwecke für sich stellt bereits einen Vertragsverstoß dar, das Microsoft das sicherlich in den Lizenzverträgen untersagt.

Gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben
Sie ein privates Arbeitsmittel befugt
im Betrieb verwendet
(um sich selbst die Arbeit zu erleichtern).

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit zur Nutzung auf Kollegen und den Chef erstreckt.

Das beinhaltet keine Schenkung sondern allenfalls eine Gebrauchsüberlassung, aus der Natur der Sache maximal für die Dauer des Anstellungsverhältnisses befristet war.

Deshalb ist der Entzug zwangsläufig mit dem Ende Ihres Arbeitsvertrags.

Daher ist die Löschung konsequent.
Ich empfehle mit eine ausreichenden Kündigungsfrist die weitere Nutzung zu untersagen und die Löschung zu verlangen. Der eigenmächtige Eingriff in den Firmen-PC könnte als verbotene Eigenmacht Schadensersatzansprüche nach sich ziehen (der aber gering wäre, wenn die Löschung ohne Probleme oder Beeinträchtigungen der Funktion der PC möglich ist).



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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