Untermieter kündigen wegen eigener Kündigung der Wohnung

25. Februar 2021 08:31 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


10:26

Guten Tag,

Ich bin Hauptmieter einer 2- Zimmer Wohnung und habe diese als 2er WG unbefristet untervermietet. Ich selbst lebe nicht in der Wohnung und habe die Untervermietung nicht angemeldet. Der Untermietvertrag besteht also nur zwischen mir und den Untermietern.
Ich möchte die Wohnung nun selbst kündigen, da ich Angst vor möglichen Folgen habe.

Da ich diese noch Renovieren muss, müsste ich die Untermieter so kündigen, dass sie einen Monat vor mir ausziehen.
Kann ich die Untermieter generell problemlos kündigen, wenn ich selbst kündige? Das Verhältnis zu den Vermietern ist leider nicht mehr gut. Auf welche Folgen sollte ich mich gefasst machen?

Vielen Dank


25. Februar 2021 | 09:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Generell können Sie dem Untermieter entsprechend kündigen, wenn Sie selbst als Hauptmieter den Mietvertrag kündigen.

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie die Räume unmöbliert untervermietet haben. In diesem Falle müssten Sie gegenüber den Untermietern eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.

Sollten Sie selbst eine geringere Kündigungsfrist haben, würden Sie sich ggf schadensersatzpflichtig machen, wenn der Untermieter die Wohnung vor dem Zeitraum von 3 Monaten verlassen muss und dadurch einen Schaden erleidet.

Sie können den Untermietern jedoch nur dann mit Wirkung vor Ihrem eigenen Auszug kündigen, wenn Sie die Untermieter mit einer Frist von 6 Monaten kündigen (und dann selbst erst nach 7 Monaten ausziehen). Davor ist dies nur mit Wirkung zum Zeitpunkt eigenen Zeitpunkt möglich, da die Renovierung kein berechtigtes Interesse an einer Kündigung von Wohnraum im Sinne des BGB darstellt.

Die Untermieter müssten die Vornahme von Renovierungsmaßnahmen grundsätzlich jedoch auch während des Untermietverhältnisses dulden.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 25. Februar 2021 | 10:00

Vielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung.
Ich möchte die Untermieter mit der ganz normalen Frist von 3 Monaten kündigen. So wie ich sie verstehe, würde es keine Probleme geben obwohl die Vermietung nicht vom Eigentümer abgesegnet wurde?
Kann ich denn meine eigene Kündigung erst nach der Kündigung der Untermieter stellen und trotzdem den Grund der eigenen Kündigung in der Kündigung der Untermieter nennen,obwohl ich dann erst einen Monat nach ihnen die Wohnung verlassen werde?
So würde die Wohnung einen Monat leer stehen aber ich hätte Zeit zum Renovieren?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Februar 2021 | 10:26

Meine Antwort bezog sich auf das Verhältnis zu den Untermietern.

Aufgrund der unberechtigten Untervermietung könnte der Vermieter den Mietvertrag mit Ihnen kündigen oder auf Unterlassung klagen, einen Schadensersatzanspruch gegen Sie sehe ich hier jedoch nicht.

Zitat:
Kann ich denn meine eigene Kündigung erst nach der Kündigung der Untermieter stellen und trotzdem den Grund der eigenen Kündigung in der Kündigung der Untermieter nennen,obwohl ich dann erst einen Monat nach ihnen die Wohnung verlassen werde?
So würde die Wohnung einen Monat leer stehen aber ich hätte Zeit zum Renovieren?


Nein, das funktioniert so nicht, weil Sie mit Frist von 3 Monaten nur kündigen können wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben.

Dieses liegt aber nur vor, wenn Sie den Mietvertrag gekündigt haben.

Ohne eigene Kündigung bzw berechtigtes Interesse könnten Sie die Untermieter nur mit Frist von 6 Monaten kündigen.

Die Altnernative zusammengefasst sind demnach:

Alt 1: Eigene Kündigung und Kündigung der Untermieter mit 3 Monatsfrist
Alt 2: Untermieter mit 6 Monatsfrist kündigen und selbst unabhängig davon mit Frist von 7 Monaten kündigen um den Monat zum renovieren zu haben.

ANTWORT VON

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