Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Link würde für die Identifizierung der betroffenen Personen nicht ausreichen. Rechtsanwälte haben nicht ohne Weiteres die Möglichkeit, Personen aufgrund eines Videos zu identifizieren.
Sie haben indes bisher richtig gehandelt. Eine Strafanzeige ist der richtige Weg, um Straftaten ausermitteln zu lassen. Die Polizei ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Straftaten auszuermitteln und einem mitgeteilten Verdacht nachzugehen. Sie kann dritte Stellen im Rahmen ihrer tatsächlichen Möglichkeiten zur Erteilung von Auskünften verpflichten. Möglicherweise lässt sich auf diesem Wege die Identität des Täters ermitteln. Verfahrensbeteiligte - dazu gehören die Geschädigten - haben die Möglichkeit, im Wege der Akteneinsicht Kenntnis von den Ermittlungsergebnissen zu nehmen und sodann ggf. auf zivilrechtlichem Wege gegen den Täter vorzugehen.
Des Weiteren bietet es sich an, eine Meldung beim Betreiber des Portals vorzunehmen. Sollte dieser nicht tätig werden, sehe ich die Schwierigkeit der Rechtsdurchsetzung darin, dass dieser seinen Sitz im Ausland hat. Die Geltendmachung eines Löschungsanspruches erscheint grundsätzlich möglich, ist aber aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs mit hohem Aufwand verbunden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
heimlich erstellte Videos von Kindern veröffentlicht
Unter https://www.youtube.com/c/Nisled und https://vm.tiktok.com/ZMeFdmpUy/ veröffentlicht ein selbsternannter Hacker Videos von jungen Mädchen, die er ohne deren Wissen auf OMETV erstellt. Für diese Plattform macht er nebenbei auch fleißig Werbung. Wir haben das bereits vor zwei Tagen an die Kripo in Heilbronn gemeldet aber nichtmals eine Antwort erhalten.
Kann ein Anwalt nur mit den Links den "Realnamen" des jungen ermitteln, um dann Anzeige zu erstatten oder was wäre Überhaupt die klügste Vorgehensweise, im gehörig auf die Finger zu hauen? Sind hier nicht auch die Betreiber in der Pflicht? S Sorge Klar sein, dass dort hunderte Mädchen aufgenommen wurden. In jedem Einzelfall müßten der Veröffentlichung beide Elternteile und das Kind schriftlich zustimmen oder nicht.
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