Abstandsregelung Stelzenhaus / Spielhaus im Garten

| 9. Februar 2021 19:33 |
Preis: 25,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wohnen in 50389 Wesseling - NRW und wollen unseren zwei Töchtern ein Stelzenhaus im Garten aufbauen. Dass wir keine Baugenehmigung benötigen, haben wir bereits von der Stadt Wesseling schriftlich bestätigt.

Muss man für unser Spielhaus einen bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück einhalten?
Stelzenhaus Tobi: B x T x H: 219 x 198 x 282 cm siehe Anlage.

Vielen Dank vorab und viele Grüße,

9. Februar 2021 | 19:55

Antwort

von


(3567)
Milchstraße 10
30916 Isernhagen
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ein solches Stelzenhaus ist keine Nebenanlage geschweige denn ein Bauwerk, bei dem Abstandsgrenzen einzuhalten wären.

Keine Gebäude sind danach bauliche Anlagen, die für erwachsene Menschen keine normalen Eintritts- oder Aufenthaltsmöglichkeiten bieten, wie Silos, ein Kleinzelt, eine Hundehütte oder ein Spielhaus für Kinder; vgl. Urteil VG Neustadt/Wstr

Insofern können Sie es auch an der Grenze bauen, es sei denn, dass es für den Nachbarn unzumutbar ist, dies ist allerdings nur eine absolute Ausnahme.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 9. Februar 2021 | 20:04

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