Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich empfehle ich Ihnen hier ohne anwaltlichen Beistand NICHT selber tätig zu werden.
Machen Sie deshalb keine Angaben ohne Ihren Anwalt.
Wenn überhaupt, liegt hier ein Diebstahl geringwertiger Sachen (Grenze 50 €) nach § 248 a StGB
vor.
Ein solcher Diebstahl würde nur auf Strafantrag hin verfolgt oder bei gegebenen öffentlichen Interesse.
Im Rahmen eines Verfahrens müssen die Umstände der Begehung beleuchtet werden. Eventuell lag - je nach Ausführung - nicht einmal Vorsatz vor.
Insofern kann es durchaus auch sein, dass der Fall, sollte er verfolgt werden, wieder eingestellt wird.
Auch ist die Einstellung unter Auflage der Zahlung eines Geldbetrages möglich.
Bei Nichteinstellung käme es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem
Strafbefehl mit Geldstrafe, deshalb würde ich Angaben zu Ihrem Einkommen nur dann machen, wenn die verhängte Strafe zu hoch erscheint.
Es ist möglich, den Strafbefehl nur auf die Höhe des Betrages ohne Verhandlung zu beschränken.
Kommt es zu einer Verurteilung (deshalb sollte ein guter Anwalt darauf hinwirken, dass eingestellt wird) könnte dies auch aufenthaltsrechtliche Folgen haben.
Hier müsste aber auch die Ausländerbehörde eine Abwägung treffen.
Alles in Allem denke ich, dass hier gute Chancen bestehen, mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Suchen Sie sich aber, dies sei dringend empfohlen, einen Anwalt, sobald Sie etwas von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft hören.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
Antwort
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. aber ich habe es nicht ganz verstanden. Kann der Diebstahl von 48 € Ihrer Meinung nach oder Ihrer Erfahrung nach zu einer Rate von 30 Tagessätzen führen? weil ich meine Aufenthaltserlaubnis bald erneuern muss. Wenn eine Geldstrafe gegen mich vorliegt, die darauf hinweist, dass ein Risiko für meine Aufenthaltserlaubnis besteht? Ich möchte nur mehr Klarheit und auch, wenn ich einen Anwalt einstellen muss. Danke
Sehen Sie bitte meine Antwortergänzung....
Hallo,
ich denke, Sie sollten sich nicht all zu große Sorgen machen.
Leider kann Ihnen hier niemand versprechen, wie hoch die Strafe genau wird, aber ich gehe hier eher -sollte der Vorfall überhaupt verfolgt werden- von einer Einstellung aus.
Sie könnten auch versuchen, mit Edeka zu sprechen, damit von dort keine Anzeige erstattet wird.
Aber das sollten Sie dann durch einen Anwalt machen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt