Ladendiebstahl im Wert von 48 €

| 31. Januar 2021 10:45 |
Preis: 70,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


13:39

Hallo, ich bin hier, um Ihnen von einem Problem zu erzählen, auf das ich gestern gestoßen bin. Ich ging in ein Edeka-Geschäft und kaufte ein und in meiner Tasche befanden sich Artikel im Wert von 48 €, die nicht bezahlt wurden. Der Detektiv verhaftete mich und ich bezahlte eine Geldstrafe von 100 € für Ladendiebstahl. Mein Problem ist zu wissen, ob edeka eine Beschwerde gegen mich einreicht,

1. Was werden die Konsequenzen sein? Ich habe dies nie getan und ich habe keine Verurteilung oder Vorstrafen. Es war mein erstes Mal.
2. Wenn die Polizei mir schriftlich um Informationen bittet, soll ich antworten?
3. Wird er eine Anhörung haben? Welche Tagessätze können berücksichtigt werden? Ich bin eine Hausfrau, die ich nicht arbeite, aber ich habe eine monatliche Zulage von 500 € von meinem Mann, weil er einen Job und ein Gehalt von 4000 € hat
4. Wird dies die Erneuerung meiner Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland beeinflussen? Ich muss meine Aufenthaltserlaubnis bald erneuern.
5. und ich werde auch wissen, ob der Prozess abgebrochen werden kann, da ich keine kriminelle Vorgeschichte habe, und ich werde es nicht noch einmal tun, um diese Art von Problem abzubrechen. Ich bedaure sehr, danke für Ihre Antwort.

31. Januar 2021 | 11:55

Antwort

von


(1773)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich empfehle ich Ihnen hier ohne anwaltlichen Beistand NICHT selber tätig zu werden.

Machen Sie deshalb keine Angaben ohne Ihren Anwalt.

Wenn überhaupt, liegt hier ein Diebstahl geringwertiger Sachen (Grenze 50 €) nach § 248 a StGB vor.

Ein solcher Diebstahl würde nur auf Strafantrag hin verfolgt oder bei gegebenen öffentlichen Interesse.

Im Rahmen eines Verfahrens müssen die Umstände der Begehung beleuchtet werden. Eventuell lag - je nach Ausführung - nicht einmal Vorsatz vor.

Insofern kann es durchaus auch sein, dass der Fall, sollte er verfolgt werden, wieder eingestellt wird.

Auch ist die Einstellung unter Auflage der Zahlung eines Geldbetrages möglich.

Bei Nichteinstellung käme es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem
Strafbefehl mit Geldstrafe, deshalb würde ich Angaben zu Ihrem Einkommen nur dann machen, wenn die verhängte Strafe zu hoch erscheint.

Es ist möglich, den Strafbefehl nur auf die Höhe des Betrages ohne Verhandlung zu beschränken.

Kommt es zu einer Verurteilung (deshalb sollte ein guter Anwalt darauf hinwirken, dass eingestellt wird) könnte dies auch aufenthaltsrechtliche Folgen haben.

Hier müsste aber auch die Ausländerbehörde eine Abwägung treffen.

Alles in Allem denke ich, dass hier gute Chancen bestehen, mit einem blauen Auge davon zu kommen.

Suchen Sie sich aber, dies sei dringend empfohlen, einen Anwalt, sobald Sie etwas von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft hören.



Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt






Rückfrage vom Fragesteller 31. Januar 2021 | 13:38

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. aber ich habe es nicht ganz verstanden. Kann der Diebstahl von 48 € Ihrer Meinung nach oder Ihrer Erfahrung nach zu einer Rate von 30 Tagessätzen führen? weil ich meine Aufenthaltserlaubnis bald erneuern muss. Wenn eine Geldstrafe gegen mich vorliegt, die darauf hinweist, dass ein Risiko für meine Aufenthaltserlaubnis besteht? Ich möchte nur mehr Klarheit und auch, wenn ich einen Anwalt einstellen muss. Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Januar 2021 | 13:39

Sehen Sie bitte meine Antwortergänzung....

Ergänzung vom Anwalt 31. Januar 2021 | 13:37

Hallo,

ich denke, Sie sollten sich nicht all zu große Sorgen machen.

Leider kann Ihnen hier niemand versprechen, wie hoch die Strafe genau wird, aber ich gehe hier eher -sollte der Vorfall überhaupt verfolgt werden- von einer Einstellung aus.

Sie könnten auch versuchen, mit Edeka zu sprechen, damit von dort keine Anzeige erstattet wird.

Aber das sollten Sie dann durch einen Anwalt machen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 31. Januar 2021 | 13:32

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Danke für ihre schnelle Antwort . Aber ich habe Ihrer Meinung und Ihrer Erfahrung nach nicht gut verstanden. Kann der Flug von 48 €, der weiß, dass ich ihn nie gestohlen habe, zu 30 Tagessätzen führen? weil ich meine Aufenthaltserlaubnis bald erneuern muss, mache ich mir Sorgen. Kann das Verfahren gegen mich vom Gericht ohne Geldstrafe aufgehoben werden? oder wenn ich eine Geldstrafe zahlen muss, die auch die Erneuerung meiner Aufenthaltserlaubnis verhindern könnte?

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Wilke »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 31. Januar 2021
5/5,0

Danke für ihre schnelle Antwort . Aber ich habe Ihrer Meinung und Ihrer Erfahrung nach nicht gut verstanden. Kann der Flug von 48 €, der weiß, dass ich ihn nie gestohlen habe, zu 30 Tagessätzen führen? weil ich meine Aufenthaltserlaubnis bald erneuern muss, mache ich mir Sorgen. Kann das Verfahren gegen mich vom Gericht ohne Geldstrafe aufgehoben werden? oder wenn ich eine Geldstrafe zahlen muss, die auch die Erneuerung meiner Aufenthaltserlaubnis verhindern könnte?


ANTWORT VON

(1773)

Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht