Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Mann kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen und im Falle, dass keine Auseinandersetzung erfolgt, die Versteigerung verlangen.
Jedoch hab ich das in 20 Jahren noch nicht erlebt, dass das wirklich durchgezogen wird. Lassen Sie sich nicht Angst machen. Wenn Sie bereits geschieden sind, werden Sie nicht mehr geschützt.
Daher sollten Sie schnell die Auseinandersetzung regeln.
Es ist selten, dass jemand den Anteil ersteigert, meist ersteigern diesen dann die dort wohnenden Partner.
Wieviel jeder zahlen muss ergibt sich daraus, in welchem Stadium der Versteigerung man sich befindet. Das Mindestgebot fällt, wenn vorher keiner bietet.
Ansonsten gibt es keine Grenzen und jeder kann so hoch steigern, wie er will oder ggf. den Preis nach oben steigern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Teilungsversteigerung nach Scheidung
26. Januar 2021 18:57 |
Preis:
57,00 €
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Beantwortet von
Hauskauf, Immobilien, Grundstücke
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
2004 haben mein (Ex)Mann und ich ein Darlehen in Höhe von 243.000 Euro aufgenommen und ein Haus gebaut. (Grundschuld ist mit 243.000 Euro und 18% Zinsen eingetragen)
2019 haben wir uns getrennt und ich zahle alleine die Darlehensraten. Nun will er die Teilungsversteigerung. Der Kredit beläuft sich noch auf 200.000 Euro und ein Gutachten in 2016 ergab einen Immobilienwert von 170.000 Euro.
Wie hoch stehen die Chancen das er damit durchkommt? Wie hoch muß das Bargebot sein? Wieviel müßte der Höchstbietende zahlen?
Danke!!!!
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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