es geht um folgenden Ausgang:
Meine Partnerin und Ich sind beide in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen im Jahr 2019.
Da ich bei einem Automobilhersteller arbeite besteht die Möglichkeit für alle Personen die in "meinem Haushalt leben" ein Fahrzeug zu beziehen.
Mein Vater möchte nun ebenfalls über mich ein Fahrzeug beziehen.
Ich müsste daher, gemeinsam mit meiner Partnerin, meinen Erstwohnsitz wieder zu meinen Eltern verlegen und unsere normale Wohnung als Zweitwohnsitz eintragen lassen.
Wäre dies rechtlich möglich? Wir wohnen circa 25km von meinen Eltern entfernt. Ich möchte den Zweitwohnsitz NICHT nutzen um bei meiner Steuererklärung Kosten anzusetzen sondern lediglich für den Bezungsrecht der Fahrzeuge meinem Vater ermöglichen.
Laut Mietbedingungen:
"Im Mietmodell darf das Fahrzeug ausschließlich vom Berechtigten und von Personen
genutzt werden, die mit ihm im in einem Haushalt leben."
Da mit Ihrem Vorhaben keinerlei steuerlichen Vorteile verbunden sind, besteht hier grundsätzlich kein Problem den Wohnsitz zu verlegen. Dies wäre allenfalls dann der Fall, wenn Sie versuchen die Wohnung steuerlich abzusetzen. Solange Sie dies nicht tun sind die Steuern im Grunde gleich hoch. Bei der Ansetzung von Fahrtkosten müssen Sie dann aber die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale geltend machen.
Melderechtlich wäre eigentlich die Wohnung in der Sie jetzt leben (und wohl auch bleiben) eigentlich als Erstwohnsitz anzugeben. Wenn dies aufgrund des Vertrages mit dem Automobilhersteller nicht können, gehen Sie allerdings nur das geringe Risiko eines kleineren Bußgeldes (+/- 150 €) ein, die Vorteil aus dem Fahrzeugbezug dürften dies im Zweifel überwiegen.
Ich hoffe Ihre Frage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend, ein schönes Wochenende und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
Rückfrage vom Fragesteller9. Januar 2021 | 18:55
Wäre es auch möglich, dass mein Vater seinen Zweitwohnsitz zu meiner Partnerin und mir verlegt um die Mietbedingung zu erfüllen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt9. Januar 2021 | 19:10
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
das sollte genauso gehen, möglicherweise wäre es aber notwendig, dass Ihr Vater (zumindest vorübergehend) seinen Erstwohnsitz anmeldet um die Bedingung zu erfüllen. Meistens ist der Erstwohnsitz Voraussetzung. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist dürfte eine Rückverlegung kein Problem sein, erfahrungsgemäß wird so etwas nur bei Vertragsabschluss überprüft.