Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist leider wirklich so, dass Sie die, von Ihnen vorgenommenen, baulichen Änderungen entweder entfernen müssen oder nachweisen müssen, dass Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Dieser Nachweis muss jedoch nicht schriftlich erfolgen. Es würde reichen, wenn Sie Zeugen hätten, die bestätigen können, dass Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kündigung Mietwohnung
6. Januar 2021 22:25 |
Preis:
30,00 €
|
Beantwortet von
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Müller
Habe 45 Jahre in der Wohnung gelebt, Wohnung wurde vor 2 Jahren komplett renoviert ( alle Wände weiss) und stand ab da leer, keine Abnutzung, auf dem Balkon befindet sich eine elektronische Markise, der Balkon wurde gefliest, jetzt heisst es das alles entfernt werden muss obwohl ich damals bei der Wohnungsbau.......... eine Genehmigung bekommen habe, jetzt heisst es wenn ich es nicht schriftlich nachweisen kann habe ich pech gehabt, da die Gesellschaft innerhalb der letzten Jahrzehnte mehrmals verkauft wurde gibt es keine Unterlagen, im Mietvertrag steht das die Wohnung bessenrein übergeben werden muss. Was kann ich machen, die Gesellschaft Vo.......... ist der letzten Haufen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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