Hallo Herr Anzer!
Eine einfache Frage, die eine einfache Antwort nach sich zieht.
Nein, die Dame darf rechtlich gesehen, nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag widerrufen. Rechtlich gesehen können Sie auf Erfüllung bestehen: Zug um Zug gegen Zahlung von weiteren 300,00 € würden Sie die Küche übereignen.
Tatsächlich rate ich Ihnen aus Kulanz den Rücktritt hinzunehmen, aber dafür 50-100 € Stornogebühren zu verlangen. Wahrscheinlich wird die Dame die Küche dann doch für 600 € abnehmen. Wenn keine Stornogebühren akzeptiert werden, setzen Sie der Dame eine Frist und fordern Sie sie auf, innerhalb der Frist die Küche abzunehmen. Danach können Sie vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, falls Sie die Küche nicht für 600 € verkaufen können oder aus einem anderem Grund, ein Schaden entstanden ist.
Ihre Entscheidung hängt natürlich auch davon ab, ob Sie die Küche noch mal für 600 € oder zumindest 550 € verkaufen können. Geben Sie aber die 300 € nicht aus der Hand bis eine Lösung gefunden wurde.
Beste Grüße
Dennis Sevriens
Rechtsanwalt
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Unerlaubter Rücktritt vom Kaufvertrag
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Kaufrecht
Ich habe ein Problem.
Ich hatte meine 12 Jahre alte Küche (750,-€) in der Zeitung inseriert. Nun kam letzten Samstag eine Dame die die Küche angesehen hat und kaufen wollte. Sie gab mir 300.-€ Anzahlung und wollte die Abholung noch mit Ihrem Bekannten klären. Es wurde nur ein mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen. Sie hat sich aber die Übergabe der 300,-€ quittieren lassen (allerdings ohne Durchschlag)
Nun kam am Montag ein Anruf, Sie wolle die Küche jetzt doch nicht mehr, da Sie nun scheinbar zu hoch für Ihre Wohnung wäre. Ich habe nun allerdings allen anderen Interessenten abgesagt.
Kann diese Dame einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten, oder hat Sie in diesem Fall kein Recht dazu?
Kann mir hierzu jemand Auskunft geben??
Schöne Grüße
Stefan Anzer
Kaufvertrag Kaufvertrag Küche Recht Wohnung
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