Führerschein auf Probe

22. Januar 2008 21:07 |
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Verkehrsrecht


hallo,ich habe da mal ne frage ich musste ein aufbauseminar machen und da ich dies aus finaziellen gründen die 400 euro nicht sofort bezahlen konnte wurde mir mein führerschein weggenommen und ich muss jetzt alles neu beantragen d.h.also eine wiedererteiligung und mein aufbauseminar machen oder muss ich erst warten bis diese wiedererteiligung da ist?wie schnell funktioniert sowas bis das da ist da ich auf meinen führerschein sehr angewiesen bin wegen meiner arbeit und meiner kleinen tochter

Sehr geehrter Fragensteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst rate ich Ihnen, direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig zu werden. Legen Sie umfassend dar, dass Sie aus finanziellen Gründen nicht fristgerecht am Aufbauseminar teilnehmen konnten, dies jetzt jedoch unverzüglich nachholen werden.

Zeitgleich melden Sie sich bei einer Fahrschule Ihrer Wahl zur Absolvierung des Aufbauseminars an. Örtliche Fahrschulen teilte Ihnen die Behörde mit dem Bescheid in Ihrer Region mit. Nachdem Sie die Seminargebühr geleistet haben, werden Ihnen Termine zugeteilt. Wenn Sie das Verfahren zielstrebig betreiben, die erforderlichen Unterlagen sofort einreichen und auf Ihre persönliche Situation und die Notwendigkeit der Fahrerlaubnis für die Ausübung Ihres Beruf hinweisen, können Sie die Bearbeitungszeit ggf. verkürzen. Die Behörde prüft jedoch umfassend neu, ob Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind. Die Hintergründe für den Entzug der Fahrerlaubnis teilen Sie leider nicht mit.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen ersten Einschätzungen weiterhelfen konnte und verweise bei Unklarheiten nochmals auf die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie eine weitergehende Beratung und Vertretung wünschen, kontaktieren Sie mich bitte über die u.a. E-Mail-Adresse.

Einstweilen verbleibe ich

mit besten Grüßen


Inga Dransfeld-Haase
Rechtsanwältin
E-Mail: dr-haase@dr-schwoebbermeyer.de


Ich bitte noch folgendes zu beachten:

Die Beratung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Es kann entsprechend den vorliegenden Bedingungen nur ein erster Überblick geboten werden, der eine abschließende, umfassende und verbindliche Anwaltsberatung nicht ersetzen kann. Der Umfang der Antwort steht weiterhin in Abhängigkeit zu Ihrem eingesetzten Honorar.

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