Steuerschulden durch Gewerbe

5. Dezember 2020 00:13 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.

Guten Tag,

ich war Selbstständig in der Vergangenheit und habe dadurch Steuerschulden in Höhe von ca. 29 000 Euro. Dieses ist jetzt auch durch einen Sicherungshypothek in meinem Grundbuch eingetragen.
Ich habe die Selbstständigkeit aufgegeben und möchte bald in Angestelltenverhältnis arbeiten.
Dazu bin ich noch verheiratet und Steuerlich mit meiner Ehefrau zusammen veranlagt.

Zu uns:
verheiratet
2 Kinder (5 Jahre und 2 Jahre)

Meine Frau hat seit kurzem einen Job und verdient 2900 Euro Brutto monatlich.
Ich bin aktuell Hausmann und werde bald auch einen Job machen mit ca. 2900 Euro monatlich.

Wird bei Finanzamt was Pfändung angeht das Einkommen von uns beiden zusammen gerechnet, sodass fast ein komplettes Einkommen gepfändet werden kann oder wird jeder Einzeln betrachtet, dass ich einen Freibetrag habe und meine Ehefrau ebenfalls?


Als der Vollstrecker vom Finanzamt bei uns war hatte meine Frau nur einen Teilzeitstelle und ich einen 450 Euro Job. Wird Finanzamt automatisch mitbekommen war wir beide einen Job haben?

Das Problem ist das wir schon hohe Fixkosten haben und ich wirklich Angst habe, dass Finanzamt fast mein komplettes Einkommen oder das Einkommen meiner Ehefrau pfändet.

Wie verhält es sich eigentlich von Steuerschulden, wenn ich und meine Frau uns eventuell scheiden werden oder getrennt leben? Die Ehe kriselt auch und ich würde gerne wissen wie die Sache ausschauen würde, wenn es zu einer Trennung kommt.

Für die Steuerschulden bin ich komplett verantwortlich, da die Gewerbe nur auf mich lief.

Macht bei einem Sicherungshypothek einen sinn durch einem Anwalt einen Vergleich auszuhandeln außergerichtlich bzw. hat man da eine Chance?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:



1.Wird bei Finanzamt was Pfändung angeht das Einkommen von uns beiden zusammen gerechnet, sodass fast ein komplettes Einkommen gepfändet werden kann

Nein
oder wird jeder Einzeln betrachtet,

Ja
dass ich einen Freibetrag habe und meine Ehefrau ebenfalls?

Das Einkommen Ihrer Frau wird nicht gepfändet, so dass kein Freibetrag bei Ihr relevant ist.



2.Als der Vollstrecker vom Finanzamt bei uns war hatte meine Frau nur einen Teilzeitstelle und ich einen 450 Euro Job. Wird Finanzamt automatisch mitbekommen war wir beide einen Job haben?

Nein

3. Das Problem ist das wir schon hohe Fixkosten haben und ich wirklich Angst habe, dass Finanzamt fast mein komplettes Einkommen oder das Einkommen meiner Ehefrau pfändet.

Nur Ihr Einkommen

4.Wie verhält es sich eigentlich von Steuerschulden, wenn ich und meine Frau uns eventuell scheiden werden oder getrennt leben? Die Ehe kriselt auch und ich würde gerne wissen wie die Sache ausschauen würde, wenn es zu einer Trennung kommt.
Wie oben beschrieben, wird Einkommen Ihrer Frau nicht gepfändet

5.Für die Steuerschulden bin ich komplett verantwortlich, da die Gewerbe nur auf mich lief.

Macht bei einem Sicherungshypothek einen sinn durch einem Anwalt einen Vergleich auszuhandeln außergerichtlich bzw. hat man da eine Chance?

Das Finanzamt wird aller Voraussicht nach nicht Ihr Arbeitseinkommen pfände, sondern Zwangsversteigerung beantragen und dann sich aus dem Erlös befriedigen. Daher wäre für Sie vorteilhaft, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Sonst besteh die Gefahr, dass Sie Ihr Eigentum verlieren. Ich würde zuerst kostensparend ohne Anwalt versuchen, mit FA eine Einigung zu erzielen. Der Umstand, dass Sie einen Job haben wird für die Einigung sprechen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 5. Dezember 2020 | 06:11

Vielen Dank für die Anwalt.

Was würde mit den Steuerschulden in Falle einer Scheidung passieren?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Dezember 2020 | 09:06

... Gerne

Was würde mit den Steuerschulden in Falle einer Scheidung passieren?

Es bleibt dabei, dass nur Sie für Ihre schulden verantwortlich sind, also es ändert sich nichts.
Das war nicht Ihre Frage, aber dennoch ein Hinweis : Falls ein Zugewinnausgleich stattfinden soll werden die Schilden zugewinnmindernd berücksichtigt.
Weiter info:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/hafte-ich-fuer-die-schulden-meines-ehepartners-nein_113576.html

Freundliche Grüße
Zelinskij

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