Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Einer weiteren Fristverlängerung muss der Gegner zustimmen. Wenn Sie erkrankt sind, so ist die Frage, wie stark, denn überspitzt gesagt, können Sie ja auch hier eine Frage stellen, sind also noch in der Lage zu schreiben.
Wenn Sie den Antrag morgen stellen, so wäre das zu spät. Stellen Sie ihn heute und er wird abgelehnt, ist die Frist versäumt, das erfahren Sie allerdings später.
Wenn Sie trotz Verspätung ein Schreiben einreichen, kann es zur Präklusion kommen, d.h. das Gericht muss das nicht mehr berücksichtigen und Sie verlieren den Prozess alleine deshalb, weil Sie es nicht rechtzeitig vorgebracht haben.
Ein Versäumnisurteil ergeht nur dann, wenn Sie sich auf die Anzeige der Vertretung nicht rechtzeitig gemeldet haben.
Sollten Sie doch einen Anwalt wollen, melden Sie sich gerne.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Beantragung einer Fristverlängerung im Zivilprozess für Klageerwiderung
Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
Kann ich eine dritte Fristverlängerung für meine Klageerwiderung beantragen?
Kann ich eine dritte Fristverlängerung für meine Klageerwiderung beantragen?
Ihr Gegner muss einer weiteren Fristverlängerung zustimmen. Wenn Sie krank sind, können Sie eine Verlängerung beantragen, sollten dies aber sofort tun. Wird der Antrag abgelehnt und die Frist versäumt, kann das Gericht Ihre verspätete Klageerwiderung ignorieren, was zu einem Prozessverlust führen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich um einen folgenden Sachverhalt:
In einem zivilrechtlichen amtsgerichtlichen Verfahren (ich bin Beklagte und vertrete mich selbst) hat mir das Amtsgericht zuvor auf meinen Antrag hin eine zweite Fristverlängerung für die Fertigung einer Klageerwiderung bis zum 23.11.2020 gewährt.
Heute läuft die zweite Verlängerungsfrist für die Klageerwiderung aus. Da ich zwischenzeitlich erkrankte und vom 16.11.20 bis 29.11.20 krankgeschrieben bin, war und bin ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, mich mit der Klageerwiderung auseinanderzusetzen.
Meine Fragen sind:
Kann ich heute nunmehr eine dritte Fristverlängerung beim Gericht unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beantragen ?
Wenn ich aber eine Antwort vom Gericht auf meinen Verlängerungsantrag erst in ein paar Tagen erhalte und diese negativ ausfällt bzw. die Frist wird nicht verlängert, welche Folgen hat das:
Riskiere ich ein Versäumnisurteil, falls die Frist nicht verlängert wird;
oder habe ich doch noch die Möglichkeit, den Schriftsatz( Klageerwiderung) nach Erhalt einer Ablehnung des Gerichts meines Verlängerungsgesuchs, doch einzureichen. Falls ja, binnen welcher Frist muss dann Schriftsatz (Klageerwidering) beim Gericht eingereicht werden, um ein Versäumnisurteil zu vermeiden?
Und noch eins: Welche angemessene Fristverlängerung (wieviel Tage oder Wochen) könnte ich augrund meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch beantragen?
Für die Beantwortung bedanke ich mich bei Ihnen bereits im Voraus und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Ihr Fragesteller
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