Weiterbelastung von Rechnung des Vermieters wegen Reparatur

| 17. November 2020 17:45 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


18:29

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgenden Sachverhalt: Ich wohne in einer Mietwohnung und hab die Wohnung renoviert an der Wand war eine Antennensteckdose die ich ausgebaut und die Kabel zugebunden habe (Wusste nicht das diese Steckdose das Signal von Wohnung zu Wohnung weiterleitet hätte ich das gewusst hätte ich die Steckdose wieder eingebaut). Dies wurde Ausgebaut weil ich TV über das Internet schaue und es an der Wand nicht schön aussah. Nach 1 Woche kommt ein Elektriker und fragt ob er die Steckdose überprüfen könne, da der Nachbar über uns kein TV empfang hat. Erst hier wurde rausgestellt, dass es die Zwischen Verbindung zu der Wohnung über uns ist. Nachdem er etwas reingelegt hat, hat sich das Problem für unseren Nachbarn geklärt und er konnte wieder TV schauen.

So der Vermieter schickt jetzt mir eine Rechnung in höhe von 700 € für 3 Tage Arbeitszeit an dem der Elektriker anscheinend versucht hat die Lösung zu finden.

Muss ich die Rechnung zahlen ?

17. November 2020 | 18:13

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

nein, die Rechnung können Sie zurückweisen, sofern Sie nicht wissentlich und mutwillig die Elektrik in Ihrer Wohnung beschädigt haben. Insbesondere hätte bei Ihnen auch im Vorfeld nachgefragt werden können, auch sind drei Tage Arbeit für dies Arbeiten völlig überzogen. Insofern können Sie dies zurückweisen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 17. November 2020 | 18:19

Ich möchte mich erstmal bei Ihnen für Ihre schnelle Antwort bedanken. Da der neue Vermieter alles versucht uns aus der Wohnung raus Zudrängen, ist es halt schwer ohne richtiges Wissen dagegen vorzugehen.

Auf welcher Rechtsgrundlage könnte ich den Widerspruch einlegen. Könnte ich Ihnen evtl. die Arbeitsberichte vom Elektriker (Da stehen auch die Arbeitstage und Zeiten) zuschicken, dass sie evtl. dies bezogen genauer antworten könnten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. November 2020 | 18:29

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne können Sie diese hochladen oder mir direkt schicken, dann kann ich Ihnen dies stichpunktartig aufschreiben.

Rechtsgrundlagen gibt es gerade keine, da der Vermieter etwas von Ihnen möchte und dafür eine Rechtsgrundlage benötigt. Unsere Argumentation ist, dass eben keine Rechtsgrundlage dafür exisitiert.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 17. November 2020 | 19:26

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Die Antwort war leider nicht präzise auch wenn die Summe nicht Hoch war. Hab mir Hilfe bei anderen dazu geholt und laut Mietgrundlage muss bei Eigen Verschuldung die Zahlung bezahlt werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Finde es schade, dass der Anwalt sich nicht bei kleineren Summen ein wenig mehr Mühe gibt zu helfen.

Genau so wurde eher Werbung gemacht für eine Kostenlose Hilfe wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. November 2020
2,2/5,0

Die Antwort war leider nicht präzise auch wenn die Summe nicht Hoch war. Hab mir Hilfe bei anderen dazu geholt und laut Mietgrundlage muss bei Eigen Verschuldung die Zahlung bezahlt werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Finde es schade, dass der Anwalt sich nicht bei kleineren Summen ein wenig mehr Mühe gibt zu helfen.

Genau so wurde eher Werbung gemacht für eine Kostenlose Hilfe wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.


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