Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie brauchen sicherlich keinen Trennungsunterhalt zahlen.
Denn auch die Mieteinnahmen zählen beim Ehemann sehrwohl mit:
Dabei sind von den Einkünften allerdings die Aufwendungen in Abzug zu bringen, die für das Mietobjekt geleistet werden: abzuziehen sind auch die Steuern, die Ihr Mann auf die Mieteinnahmen zu zahlen hat, sodass die sich daraus errechenden Erlöse als Einkommen zu berücksichtigen sind.
Da diese Erlöse höher als die genannte Differenz bei den Einkommen aus Berufstätigkeit sein dürfen, werden Sie alsi keine Zahlungsverpflichtung haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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