Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Pflanzung eines Baumes ist eine Maßnahme, die das Klima nachhaltig schützt. § 555b Nr. 2 BGB
. Somit ist dies eine Modernisierung.
Diese muss nach § 555d Absatz 1 BGB
geduldet werden.
Die Anpflanzung kann jedoch nur erfolgen, solange der Boden nicht gefroren ist. Deshalb kann leider nicht gewartet werden, bis Sie ausgezogen sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vermieter möchte ohne unser Einverständnis Baum im gemieteten Garten pflanzen
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Müller
Wir bewohnen ein gemietetes Einfamilienhaus mit dazugehörigem Garten. Dieser Garten steht auch im Mietvertrag.
Nun haben wir zum 31.12.2020 unseren Mietvertrag gekündigt, da wir umziehen. Das Haus sollte erst wieder vermietet werden und nach 4 Besichtigungen dann doch plötzlich verkauft.
Gegenüber von unserer Terrasse steht ein 8 Familien Mehrfamilienhaus, welches vom gesamten Garten einsichtbar und/oder sichtbar ist.
Gestern schrieb mir mein Vermieter, er kommt heute zwischen 8:30 und 10 Uhr mit einem Gartenfachmann vorbeikommen zwecks einer Gartenbesichtigung um einen Baum zu pflanzen.
Da wir vormittags beide nicht anwesend waren und wir 2 Hunde haben, die dann verständlicherweise im Haus anschlagen wenn Fremde im Garten sind, haben wir dies dem Vermieter sofort verneint und ihm auch mitgeteilt, dass Sachen welche die Zeit nach unserem Auszug betreffen bitte auch dann erst zu erledigen sind. Ebenso, dass es auch nett wäre wenn wir rechtzeitig gefragt werden würden und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt.
Nun möchte der Vermieter aber unbedingt diesen Baum so schnell wie möglich pflanzen.
Wir ziehen in 3 Wochen um, hatten schon 10 Besichtigungen (teilweise auch sonntags), es wurde noch schnell ein neuer Zaun gesetzt (da wurde auch nur 1 h vorher Bescheid gegeben) und nun die Baumgeschichte.
Müssen wir das dulden, auch wenn wir zum 31.12.2020 gekündigt haben?
Wir haben diesen Baum nicht in Auftrag gegeben und könnten dann wieder für mehrere Stunden den Garten für unsere Hunde nicht nutzbar machen, da es ein sehr großer Baum sein soll und der nicht eben in 10 Minuten gepflanzt sein wird.
Für Ihre Antwort wären wir sehr dankbar und wie es sich in solchen Fällen verhält oder wir uns nun verhalten sollen.
-
20 €
-
40 €
-
20 €
-
50 €
-
35 €
-
35 €