Mutter will 100% Kindergeldanspruch

12. Oktober 2020 18:30 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

Ich habe derzeit folgendes Problem. Ich habe aus diversen Gründen den Kontakt zu meiner 5 jährigen Tochter abgebrochen und zahle weiterhin Unterhalt. Nun ist meine Ex überhaupt nicht einverstanden damit, das ich den Kontakt abgebrochen habe und meint jetzt sie habe das alleinige Recht auf das Kindergeld, sodass ich nicht mehr das hälftige Kindergeld vom zu zahlendenUnterhalt abziehen kann. Ist das richtig so kann sie das ggf. vor Gericht so durch kriegen oder ist das totaler Blödsinn?

Schon mal vielen Dank für ihre Antwort.

12. Oktober 2020 | 19:46

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da Sie für das minderjährige Kind Barunterhalt zahlen, während die Kindesmutter Betreuungsunterhalt leistet, ist gemäß § 1612b BGB das Kindergeld zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen.

Eine Grundlage dafür, dass die Kindesmutter bei dieser Konstellation das Kindergeld in voller Höhe für sich beanspruchen könnte, sehe ich nicht.

Die Anrechnung des Kindergeldes hat auch nichts zu tun mit der Frage, ob Sie das Umgangsrecht wahrnehmen oder nicht.

Von daher können Sie davon ausgehen, in der geschilderten Hinsicht kein Problem zu haben; ein etwa eingeleitetes gerichtliches Verfahren gegen Sie wird keinen Erfolg haben.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(2495)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER