Ich habe derzeit folgendes Problem. Ich habe aus diversen Gründen den Kontakt zu meiner 5 jährigen Tochter abgebrochen und zahle weiterhin Unterhalt. Nun ist meine Ex überhaupt nicht einverstanden damit, das ich den Kontakt abgebrochen habe und meint jetzt sie habe das alleinige Recht auf das Kindergeld, sodass ich nicht mehr das hälftige Kindergeld vom zu zahlendenUnterhalt abziehen kann. Ist das richtig so kann sie das ggf. vor Gericht so durch kriegen oder ist das totaler Blödsinn?
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Da Sie für das minderjährige Kind Barunterhalt zahlen, während die Kindesmutter Betreuungsunterhalt leistet, ist gemäß § 1612b BGB
das Kindergeld zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen.
Eine Grundlage dafür, dass die Kindesmutter bei dieser Konstellation das Kindergeld in voller Höhe für sich beanspruchen könnte, sehe ich nicht.
Die Anrechnung des Kindergeldes hat auch nichts zu tun mit der Frage, ob Sie das Umgangsrecht wahrnehmen oder nicht.
Von daher können Sie davon ausgehen, in der geschilderten Hinsicht kein Problem zu haben; ein etwa eingeleitetes gerichtliches Verfahren gegen Sie wird keinen Erfolg haben.