Erhält derEhemann Geld zurück?

| 12. Oktober 2020 11:25 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


12:23

-2013 gemeinsamer Hauskauf, beide stehen 1/2 hälftig im Grundbuch
-03/2014 Verkauf des alten Hauses des Ehemanns
Ehefrau ohne Vermögen. Hier wurden nur kleinere Rechnungen aus dem Einkommen gezahlt
-Ehemann hat Geld in das neue Haus gesteckt, Renovierung, Handwerker, Carport, Grunderwerbssteuer...
Eheschließung 10/14
Trennung 2020- Hausverkauf 12/20
Immobilie gemeinsam zum Verkauf
für 475.000 Euro.
Gekauft für 215.000 Euro.
Wird jetzt hälftig geteilt oder ist
noch eine Rückzahlung an den Ehemann zu leisten?

12. Oktober 2020 | 12:07

Antwort

von


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33609 Bielefeld
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Guten Tag,

ich beantworte Ihre Anfrage dahingehend, dass grundsätzlich von hälftiger Teilung auszugehen ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, vgl. § 742 BGB .

Konkreter kann Ihre allgemein gehaltene Anfrage mangels erforderlicher Informationen nicht beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 16. Oktober 2020 | 12:06

Wir waren zum Zeitpunkt des Hauskaufs nicht verheiratet. Aus dem Erlös des Verkaufs alten Hauses, gehörte allein dem Lebenspartner, wurde fast alles für die Renovierung des Hauses gezahlt. Es wurde nie etwas von Auslage für diese Dinge für die Lebensgefährtin gesprochen. Nichts schriftlich vereinbart. Muss die jetzige Ehefrau anteilige Zahlungen für die damalige Renovierung leisten, bevor der Erlös zu gleichen Teilen aufgeteilt wird?
Hat der Ehemann ein Anrecht auf Rückzahlung? Wenn ja, anteilig oder alles?
Er möchte alles zurück haben.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Oktober 2020 | 12:23

Die Beantwortung der Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, die hier nicht bekannt sind insbesondere Güterstand sowie die beiderseitigen Beiträge zum gemeinsamen Leben während der Ehe.

Zudem können Sie nicht ernsthaft erwarten, dass Ihnen für den Mindestpreis von 25.- € eine umfassende Vermögensauseinandersetzung erstellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 18. Oktober 2020 | 09:33

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. Oktober 2020
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Die Antwort wurde aufgrund meiner geringen Zahlung sehr kurz und knapp beantwortet.


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