Hallo ich bekomme Grundsicherung wegen Erwerbsminderung! Ich habe zu meinen 30 Geburtstag ca 1300€ als einmalige Schenkung erhalten! Darf ich das Geld behalten?
das Geschenk, das Sie beim Sozialamt angeben müssen, wird gem. § 43 Abs. 1
i. V. m. § 82 Abs. 7 SGB XII
auf die Grundsicherung des nächsten Monats angerechnet. Wenn dadurch der Leistungsanspruch für diesen Monat entfiele, wird der Betrag auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig verteilt und mit einem entsprechenden Teilbetrag berücksichtigt (also 1.300 € / 6 = 216,67 €/Monat).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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