Falsche Angaben des Anwaltes

17. August 2020 15:03 |
Preis: 48,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Was kann ich machen, wenn mein Anwalt falsch argumentiert hat und ich deshalb gegen mich entschieden wurde?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Anwalt falsch argumentiert hat und Sie deshalb gegen sich entschieden wurden, können Sie möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen Ihren Anwalt geltend machen. Hierfür müssen Sie jedoch beweisen, dass Ihr Anwalt einen Beratungsfehler begangen hat, indem er Gesetze oder Urteile fälschlicherweise außer Acht gelassen hat oder Sie über Risiken falsch informiert hat. Die Beweislast liegt bei Ihnen.

Hallo,

Ich gab meinem Anwalt alle notwendigen Infos (Papiere, Urteile), um mich auch hinreichend zu verteidigen. Trotzdem argumentierte dieser falsch, weswegen gegen mich entschieden wurde und ich nun auch noch die Kosten der Gegenpartei uebernehmen muss. Ferner gab die Gegenpartei in der Klage Unwahrheiten an, somit war die Klage von Beginn an eigentlich unzulaessig. Darauf ging mein Anwalt ueberhaupt nicht ein!
Ausserdem kuendigte mir auch noch mein Rechtsschutz.

Ich bin nun so veraergert, und frage mich, was man eigentlich in so einem Fall tun kann?

Es ging darum zu beweisen, dass die Klage der Gegenpartei mutwillig war. Mein Anwalt argumentierte mit falscher Aussage - Konkret:
Es ging um eine Umgangsklage. Ein vor Gericht geltender DNA-Test, der die Vaterschaft beweist, lag schon vor. Mein Anwalt wollte und hatte sogar die Kopie des Tests, argumentierte jedoch dass die Klage der Gegenpartei mutwillig sei, da keine Verwandtschaft vorliege! Seine Worte "Da kann ja jeder kommen und auf Umgang klagen" - Eben nicht, entschied das OLG, denn es lag ja ein Test vor, und man haette anders argumentieren koennen. Die Gegenpartei gab ausserdem falsche Aussagen an. Kann ich, da das OLG schon entschied, irgendetwas tun? Ob gegen meinen Anwalt, oder den Anwalt der Gegenpartei? Konkret: Aussage, "bis dato" Unterhalt geleistet zu haben - Wahrheit: letzte Zahlung lag schon laenger zurueck!

Danke im Voraus fuer die Hilfe!

17. August 2020 | 18:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie können nicht gegen das OLG vorgehen, da das nur den vorgetragenen Sachverhalt zu entscheiden hat.

Sie können auch nicht gegen den gegnerischen Anwalt vorgehen, da es insoweit an einer Anspruchsnorm fehlt.

Für einen möglichen wahrheitswidrigen Vortrag müssen Sie den Beweis erbringen, wobei der Anwalt auch eben nur den ihm weitergegebenen Sachverhalt in seinen Schriftsätzen verarbeitet.

Möglicherweise besteht die Gelegenheit zur Restitutionsklage. Dann aber müsste die Gegenseite (Ihre ehemalige Partnerin) entsprechend strafrechtlich verurteilt worden sein. Daran fehlt es.

Also bleibt nur der eigene Anwalt:

Dieser macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er einen Pflichtverletzung begangen hat und aufgrund dieser Pflichtverletzung das Verfahren verloren gegangen ist.

Dafür sind Sie darlegungs- und beweispflichtig.

Ist das möglich, können Sie sich an den eigenen Anwalt halten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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