Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssen zwischen der Eintragung in das Bundeszentralregister und die Aufnahme in ein Führungszeugnis entscheiden.
Die Eintragung im Bundeszentralregister wird grundsätzlich gar nicht gelöscht. Ihre Verurteilung wird aber nach Ablauf von drei Jahren ab Datum des Urteils nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Wann werden Einträge ins Führungszeugnis gelöscht?
22. März 2005 08:44 |
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Strafrecht
Guten Tag,
ich habe eine große Dummheit begangen und mein Zeugnis gefälscht. Im Nov. 2001 wurde ich zu einer Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Nun meine Frage, wann wird dieser Eintrag gelöscht?
Vorab vielen Dank!
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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