Absage eines Komsetiktermins

12. August 2020 12:32 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


13:50

Hallo
Und zwar geht es um folgenden Fall:
Ist es rechtens, dass eine Kosmetikerin eine Ausfallgebühr bei Nicht erscheinen fordert, wenn diese angeblich in den AGBS sichtbar wären, die aber anhand der Website nirgends zu erfinden sind und auch auf einer Terminbestätigung nicht darauf hingewiesen wird/wurde?

Wenn die Kosmetikerin rechtlich vorgehen möchte, jedoch keine Adresse von mir hinterlegt ist, hat sie denn überhaupt eine Möglichkeit überhaupt etwas einzufordern?
Dies muss ja schriftlich normalerweise erfolgen?

Vielen Dank

12. August 2020 | 13:17

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte Ratsuchende,

die Adresse wird man wohl über die IP-Zuordnung ermitteln können.

Aber Sie werden nach Ihrer Schilderung nichts zahlen müssen:

Das wäre nur dann statthaft, wenn es VOR oder BEI Terminvereinbarung ausdrücklich vereinbart worden ist.

Und das ist es nicht.

Da die AGB nicht VOR oder BEI Terminvereinbarung bekannt gewesen sind oder Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestanden hat, sind die AGB auch nicht Bestandteil geworden. Auch damit lässt sich also ein pauschaler Schadenersatz schon deshalb nicht begründen.

Ob tatsächlich so eine Klausel in den AGB enthalten ist und ob diese dann auch tatsächlich wirksam ist (es kommt auf den genauen Wortlaut an), spielt also keine Rolle.


Nach Ihrer Schilderung müssen Sie also nichts zahlen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 12. August 2020 | 13:39

Dankeschön für ihre Antworten.

Also muss dies klar ersichtlich sein für den Kunden, dass er eine Ausfallgebühr zu bezahlen hat?
Die Kosmetikerin würde nämlich behaupten, dass dieser Hinweis auf der Terminbestätigung stehen würde, was ich aber nicht finden kann. Ebenso meint sie, dass dies im bürgerlichen Gesetzbuch so hinterlegt wäre.
Ist dies alles zu weit hergeholt, sodass sie da ein Recht hat?

Kann der Anwalt trotzdem mit einem Schreiben klagen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. August 2020 | 13:50

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:

"Also muss dies klar ersichtlich sein für den Kunden, dass er eine Ausfallgebühr zu bezahlen hat? "

Ja


"Die Kosmetikerin würde nämlich behaupten, dass dieser Hinweis auf der Terminbestätigung stehen würde, was ich aber nicht finden kann. Ebenso meint sie, dass dies im bürgerlichen Gesetzbuch so hinterlegt wäre."

Nein


"Ist dies alles zu weit hergeholt, sodass sie da ein Recht hat?"


Sie hat kein Recht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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