Erberlass bei lebenslangen Wohnrecht

7. August 2020 11:24 |
Preis: 25,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Hallo,

meine Großmutter ist vor Kurzen verstorben. Sie lebte in einer Wohnung durch ein lebenslanges Wohnrecht. Das Haus in der die Wohnung ist gehört einzig und allein mir.

Meine Großmutter hat mich bis auf den Pflichtanteil enterbt und nur meine Schwester als Alleinerben angeben.

Meine Schwester möchte die Wohnung leer räumen. Ich möchte ihr die Gegenstände vollständig aushändigen, sie aber nicht in die Wohnung lassen. (Streit zwischen mir und meiner Schwester)

Ich würde alle Gegenstände in meine Garage räumen, damit sie diese abholen kann.

Zu meiner Frage: Muss ich meine Schwester in die Wohnung lassen, wenn sie darauf besteht?

Kann ich als Eigentümer des Hauses darauf bestehen, dass sie nicht in die Wohnung darf?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen die Schwester nicht in die Wohnung lassen. Sie können darauf bestehen, dass Ihre Schwester nicht in die Wohnung geht.

Aber Sie haften für alles, was beim Transport von der Wohnung in die Garage kaputt geht. Deshalb wäre es sinnvoll, Ihre Schwester zum leer räumen der Wohnung in die Wohnung zu lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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