Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der eingegangene Vertrag ist rechtsverbindlich. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die versprochene Leistung. Sie können entweder Vertragserfüllung verlangen oder bei Vereitelung seitens des Vertragspartners zurücktreten.
Wenn ein irreversibler Schaden droht, so kann es sich in der Tat anbieten, den Anbieter kurzfristig anzuschreiben, um dies zu verhindern.
Wenn Ihnen jedoch der Schaden durch die beschriebene vorsätzliche Pflichtverletzung des anderen Teils entsteht, so können Sie diesen auch ersetzt verlangen.
Sofern Sie Unterstützung für ein Schreiben benötigen, kommen Sie gern kurzfristig per Email auf mich zu.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Hallo,
Ich könnte ihnen alle Daten zukommen lassen, die ich habe. Könnten Sie für mich im Auftrag ein Schreiben an den Anbieter senden mit Ihrem Absender. Die Vertragserfüllung haben wir jetzt mehrfach vom Anbieter und von der Person, die den Tausch durchgeführt hat verlangt. es ist da kein Durchkommen. Im Gegenteil von der Person, die den Tausch durchgeführt hat werde ich sogar noch verhöhnt und ausgelacht, ich hätte ja gar kein Recht. Den Schaden würde ich mir, wenn dieser Account nicht vom Anbieter auf mich überschrieben wird, ersetzt verlangen und auf Ihr Angebot zurückkommen die vorsätzliche Pflichtverletzung geltend zu machen.
Wenn sie mir ein Schreiben an den Anbieter und ggfs. ein Schreiben an die Person, die die Pflichtverletzung begangen hat aufsetzen würden, welche Kosten würden dort auf mich zukommen?
Vielen Dank für ihre Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne werde ich Ihnen auf Ihre E-Mail in Kürze antworten.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -