Sehr geehrter Fragesteller,
es gilt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie. In Rumänien als EU-Mitgliedsland können Sie als EU-Bürger ebenso wie anderswo die Fahrerlaubnis erwerben, und zwar zu den dort gültigen Voraussetzungen. Erforderlich ist, wie Sie schon richtig andeuten, dass Sie dort Ihren Wohnsitz haben. Auch die weiteren Voraussetzungen deuten Sie völlig korrekt an.
Eine wirksam unter diesen Voraussetzungen erworbene Fahrerlaubnis ist unter den EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen, sofern jegliche in Deutschland etwa verhängte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie also sicher sind, dass keine Sperrzeit (mehr) besteht, was ich von hier nicht prüfen kann, stünde dem Erwerb der Fahrerlaubnis in Rumänien nichts entgegen.
In der Praxis ist allerdings nach wie vor zu beobachten, dass EU-Fahrerlaubnisse sowohl bei kontrollierenden Polizeibeamten als auch den Führerscheinstellen und Kreisbehörden auf - vorsichtig formuliert - erhebliche Skepsis stoßen. Mit anderen Worten: Im Regelfall dürfen Sie sich auf eine - je nach Linie der örtlichen Behörde und Einsatz des Sachbearbeiters - mehr oder weniger kritische Durchleuchtung der "Erwerbssituation" und der Erfüllung der zugehörigen Voraussetzungen einstellen, insbesondere der tatsächlichen Einhaltung der Wohnsitzregelung bis hin zu Vor-Ort-Recherchen im Ausland.
Nicht ausgeschlossen werden kann bei lebensnaher Betrachtung - und darauf dürfte Ihr letzter Absatz anspielen - , dass die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde, sofern Sie nach erfolgreichem Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland nach Deutschland zurückkehren sollten, ggf. erneut Eignungszweifel formuliert und sodann eine - grundsätzlich jederzeit mögliche - Prüfung der Fahreignung veranlasst (also wieder eine MPU), vergleiche dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html. Das ist zwar nicht völlig ohne Anlass denkbar, ohne weiteres jedoch, wenn die Behörde plausibel begründen kann, weshalb Zweifel fortbestehen oder neu entstanden sind. Das aber ist eine Frage des Einzelfalls, die sich ohne Kenntnis der Details - ebenso wie die Einzelheiten zum Wohnsitzerfordernis - nicht seriös beantworten lässt
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
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Rechtsanwalt Christian Wiese
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Am Heidberg 15
22889 Tangstedt
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kanzlei@christianwiese.de
Führerscheinentzug in Deutschland - Neuer EU Führerschein aus Rumänien
Guten Tag,
mein deutscher Führerschein wurde seitens der Fahrerlaubnisbehörde entzogen da aufgrund einer positiven Haaranalyse (Harte Drogen) Zweifel an meiner Eignung zur Fahrzeugführung bestehen.
Nun hätte ich die Möglichkeit eine neue Fahrerlaubnis in einem EU Mitgliedsstaat unter Einhaltung aller vorrausetzungen,185 Tage Regel, Wohnsitz, Prüfungen usw. zu machen. (RO)
Da keine Fahrt unter Drogen stattgefunden hat besteht keine Sperrfrist o.Ä. Somit sollte meiner Meinung nach der Führerschein in Deutschland vollumfänglich anerkannt werden müssen.
Ich habe allerdings von Gerichtsurteilen gehört wonach EU Führerscheine in Deutschland nicht anerkannt wurden da hier bereits Zweifel an der Eignung bestanden und somit wissentlich die MPU umgangen wurde.
Man liest viele verschiedene Meinungen im Internet, was stimmt nun?
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