Handwerkerkosten steuerlich absetzten in mietfrei genutzter Wohnung der Eltern

2. Juli 2020 13:16 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

Situation:
Bis Anfang des Jahres wohnte ich (verheiratet) in der Wohnung (Eigentum) meiner Eltern. Anfang 2020 sind diese ausgezogen (und haben sich umgemeldet) und ich wohne alleine in der Wohnung (schon lange dort gemeldet). Diese Wohnung habe ich die letzten 2 Monate renovieren lassen und ist nun fertig. Meine Frau zieht nun auch ein und wird sich diesen Monat ummelden.
Es gibt keinen Mietvertrag, die Wohnung wird uns Mietfrei überlassen.

Frage:
Ich würde gerne die 6000€ (davon 20% Steuerersparnis) die man jährlich für Handwerkerkosten von der Steuer absetzten kann, absetzen.
Darf ich die Kosten absetzen, ohne dass ein Mietvertrag oder Mietzahlungen bestehen? Aktuell bin nur ich in der Wohnung gemeldet, meine Frau meldet sich erst jetzt um.

Vielen Dank

2. Juli 2020 | 13:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 35a Abs. 3 S. 1 EStG :

"Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs- [...]maßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro."

Sie dürfen die Kosten der Arbeitsleistung (§ 35a Abs. 5 S. 2 EStG ) des Handwerkers absetzen, auch wenn es keinen Mietvertrag gibt, da es sich um Arbeiten in Ihrem Haushalt handelt.

Für Materialkosten gilt die Steuerermäßigung nicht. Sie werden nicht den gesamten Rechnungsbetrag ansetzen können, die Ermäßigung nicht in voller Höhe von 1.200 € ausreizen können.

Beachten Sie die weiteren Voraussetzungen der Steuerermäßigung in § 35a Abs. 5 S. 1, 3 EStG .

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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