Ich sollte noch eine weitere Frage offen haben!
Die Literatur sagt, dass eine GBR automatisch aufgelöst ist,
wenn für einen Gesellschafter die Insolvenz beantragt ist.
In der GBR mit 44 Gesellschafter sind zwei GS insolvent.
Der Gesellschaftsvertrag sagt, dass insolvente Gesellschafter ausgeschlossen werden können. Das ist nicht erfolgt.
Ausschlüsse können auch nur mit 75% der Stimmen erfolgen.
Damit scheint doch die Firma derzeit im Liquidation zu sein.
Danke und Gruß
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Gesellschafter
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Regelung, die Sie ansprechen findet sich in § 728 Abs. 2 BGB
.
"Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst. Die Vorschrift des § 727 Abs. 2 Satz 2, 3 findet Anwendung."
Allerdings kann von dieser Regelung im Gesellschaftervertrag durch eine sogenannte Fortsetzungsklausel abgewichen werden, mit der Folge, daß die GbR trotz der Insolvenz eines Gesellschafters weiter besteht.
Gerade bei er GbR mit derart vielen Gesellschaftern spricht vieles dafür, daß sich eine solche Regelung im Gesellschaftervertrag findet. Insoweit sollten Sie den Gesellschaftervertrag prüfen, ob dieser eine Fortsetzungsklausel enthält und wie mit den Anteilen der insolventen Gesellschafter zu verfahren ist.
Sollte eine solche Regelung (Fortsetzungsklausel) nicht im Gesellschaftervertrag zu finden sein, wäre die Gesellschaft nach § 728 Abs. 2 BGB
aufzulösen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
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