ebay Käufer zahlt nicht, Inkasso erfolglos

| 20. Mai 2020 14:17 |
Preis: 40,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von


13:04

Zusammenfassung

Wie kann ich gegen einen eBay-Käufer vorgehen, der die Ware erhalten, aber nicht bezahlt hat?

Sie können zunächst eine Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Parallel dazu können Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, um einen Vollstreckungstitel zu erhalten. Sollte der Käufer dem Mahnbescheid nicht widersprechen, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen und einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Forderung einzutreiben. Alternativ können Sie auch eine Zivilklage am Wohnort des Schuldners einreichen.

Hallo,
im Dezember 2018 habe ich einen Artikel über ebay verkauft.
Der Käufer hat mir einen Screenshot der Überweisung gesendet.
Darauf habe ich die Ware versendet. Das Geld ist nie auf meinem Konto angekommen.
Ich vermute, der Käufer hat den Screenshot gefaked oder die Überweisung nach dem Screenshot wiederrufen.
Es muss von Vorsatz ausgegangen werden. Ein Inkassobüro war bisher erfolglos.
Was sind meine Möglichkeiten?
Viele Grüße

20. Mai 2020 | 14:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Leider teilen Sie nicht mit, inwieweit das Inkasso erfolglos war und was diesbezüglich unternommen wurde.
Gab es gar keine Rückmeldung?
Ist sicher, dass der Empfänger auch der Schuldner ist?

Eine Strafanzeige wegen Betruges kann helfen, damit Bewegung in die Sache kommt.
Diese allein verschafft Ihnen allerdings nicht Ihr Geld.

Die kostengünstigste Variante wäre zunächst, einen gerichtichen Mahnbescheid (www.online-mahnantrag.de) zu beantragen. Dann muss der Schuldner reagieren, um nicht einen Titel gegen sich ergehen zu lassen, aus dem Sie dann vollstrecken könn(t)en.

Alternativ könnten Sie den Schuldner auch auf Zahlung verklagen, allerdings am Wohnort des Schuldners.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 21. Mai 2020 | 12:47

Sehr geehrter Herr Eichhorn,

danke für Ihre Antwort.
Der Versuch mit dem Inkassobüro war erfolglos, weil die Versandadresse nicht die Wohnadresse des Schuldners ist. An der Versandadresse des Empfängers wohnt die Lebensgefährtin, die angibt, die Ware nicht bestellt zu haben. Die tatsächliche Anschrift des Schuldners ist mir nicht bekannt und konnte vom Inkassobüro auch nicht in Erfahrung gebracht werden.
Einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist ein Auskunftsersuchen seitens ebay. Mir ist nur der ebay Name bekannt.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, mit em Hintergrund der Verjährung im November 2020 und der Schwierigkeit, dass die tatsächliche Adresse des Empfängers nicht bekannt ist?

Danke für Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Mai 2020 | 13:04

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Ergänzung.

Da hier ein Betrug vorliegt, sollten Sie Strafanzeige erstatten.
Ich bezweifle, dass hinter dem ebay-Namen wahrheitsgemäße Angaben stehen.
Ohne wahren Namen und Adresse ist ein Erfolg zweifelhaft.

Unschön ist auch, dass seit der Tat bereits mehr als ein Jahr vergangen ist.

Erstatten Sie Anzeige und teilen Sie das Aktenzeichen ebay mit.
Versuchen Sie auch über Ebay an die Adresse zu kommen.

Kann die Polizei einen Verdächtigen ermitteln, so erfahren Sie über eine Akteneinsicht auch die Adresse.

Ihre Forderung verjährt erst Ende 2021 (drei Jahre mit dem Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 23. Mai 2020 | 07:57

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