Kredit auslösen

20. Mai 2020 11:38 |
Preis: 100,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, um eine Immobilie zu kaufen. haben wir einen Kredit beantragt. Bis es soweit war, hat es über mehrere Monate gedauert. Da wir nur ein geringes Einkommen haben, konnten wir nur 100.000 € nehmen. Das Darlehen haben wir erst ab dem 24. März 20 nutzen können, da der Notar alles solange hingezogen hat. Vorher wurde aber schon von unserem Konto abgebucht. Wir hatten auch Sonderkonditionen vereinbart, und wenn wir zu grösseren Geldsummen kommen mehr abzuzahlen, Das wurde allerdings nur auf 5000,00 €/ Jahr festgesetzt. Nun meine Frage. Mein Mann ist seit 1. März 20 arbeitslos. Ich bin auch arbeitslos ohne Einkommen. Durch Corona bekommt mein Mann keine Arbeitsstelle, obwohl er sich bewirbt. Nun haben wir eine grössere Summe zur Verfügung und haben geplant, den Kredit vorzeitig auszulösen, da wir nicht wissen, wann wir wieder Arbeit bekommen. Nach einem Gespräch mit unserem Finanzberater sagte er mir, wir sind an die Laufzeit gebunden. Wir sollen es weiterzahlen und ggf. einen Bausparvertrag abschliessen. Gibt es keine Möglichkeit, den Kredit abzulösen. Denn bei weiterer Arbeitslosigkeit kann es schwierig werden, den Kredit zu tilgen. Ein Bausparvertrag kommt für uns nicht in Frage, da wir beide schon älter sind. Hilft uns da eine Rechtsschutzversicherung? Was können wir machen, dass der Kredit ausgelöst werden kann.

20. Mai 2020 | 12:48

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

vorbehaltlich der Prüfung des gesamten Vertrages werden Sie die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen.

Sofern das ausgeschlossen sein soll, ist so eine Aussage nicht nachvollziehbar.

Aber im Falle einer vorzeitigen Kündigung kann die Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen.

Denn die vertragliche Laufzeit wird ja durch die Kündigung nicht eingehalten, sodass so eine Entschädigung dem Grunde nach zulässig ist.

Aber auch hier sollte der Vertrag genau geprüft werden:

Denn häufig sind die entsprechenden Vereinbarungen im Vertrag unwirksam.


Neben der Kündigung sollten Sie aber unbedingt prüfen lassen, ob nicht ein Widerruf möglich ist. Dann wäre auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen:

Enthält der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, ist auch ein Widerruf möglich, ohne dass eben die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist.

Zu beachten ist weiter, dass derer Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 26.03.2020, Az.: RL 2008/48/EG das Widerrufsrecht extrem ausgeweitet hat.

Es kommt nun auf den ganz genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung an.

Ob aber dann jetzt bei Ihnen ein Widerruf in Betracht kommt, kann nur durch Prüfung aller Vertragsunterlagen abschließend beurteilt werden.

Daher rate ich Ihnen dringend dazu, mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit die notwendige weitere Prüfung vorgenommen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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