Sehr geehrter Fragesteller,
ein Fahrzeug ist kein persönlicher Gegenstand, wie beispielsweise Fotos, Ausweise oder Ähnliches. Sonst würde in diesem Zuge nahezu alles darunter fallen, insbesondere auch Immobilien.
Sie müssten mir jetzt noch verraten, wer Sie in dieser Konstellation sind.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
23. April 2020
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09:11
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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