Sehr geehrter Fragesteller,
jeder Teilhaber kann, sofern nicht die Verwaltung und Benutzung durch Vereinbarung oder durch Mehrheitsbeschluss geregelt ist, eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen.
Wenn jetzt der Nachbar stets sein Fahrzeug dort parken sollte, und die Benutzung für Sie quasi damit ausschließt, können Sie Unterlassung verlangen. Das gilt für den Nachbarn ebenfalls, wenn Sie Ihr Fahrzeug dort stets parken würden. Einfacher wäre allerdings eine klare Benutzungsregelung zwischen Ihnen beiden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
16. April 2020
|
22:37
Antwort
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