Mietvertrag gekündigt, Mieter zahlt Miete nicht mehr

14. April 2020 20:54 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Zusammenfassung

Was kann ich machen, wenn mein Mieter.nach einer fristgerechten Kündigung keine Miete mehr zahlt?

Ein Vermieter kann bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung aussprechen und eine Zahlungsklage einreichen. Alternativ kann er nur eine Zahlungsklage anstreben. Ein Urkundsverfahren kann helfen, schneller einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Wenn der Mieter nicht zahlungsfähig ist, kann der Vermieter die Kaution einbehalten oder das Vermieterpfandrecht nutzen, um pfändbare Gegenstände des Mieters zu sichern.

Person A hat eine Wohnung an Person B vermietet. Person B hat den Vertrag fristigerecht gekündigt und zahlt nun keine Miete mehr. Er ist seit dem 6.4. mit zwei Mieten im Rückstand und ist einer Aufforderung, die Miete bis zum 14.4. nachzuzahlen nicht nachgekommen.
Der Mieter ist nicht besonders solvent, er wurde vom Voreigentümer übernommen.
Was sind hier die rechtlichen Möglichkeiten?

15. April 2020 | 00:11

Antwort

von


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Liebe/r Fragesteller/in,

gerne möchte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie die Beratung aus Sicht des Vermieters wünschen, sollte dem nicht so sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Da nicht klar ist, zu wann genau die ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, wäre bei Rückstand von 2 Monatsmieten an eine fristlose Kündigung des Vermieters i.V.m. einer Zahlungsklage zu denken oder eben alternativ nur an eine Zahlungsklage, falls das Ende des Mietverhältnisses in greifbarer Nähe läge.

Ein Verzug gemäß § 286 BGB läge auch ohne Mahnung vor, da im Mietvertrag ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt sein dürfte.

In derartigen Fällen empfiehlt sich die Einleitung eines Urkundsverfahrens, bei dem der Mieter weitgehendst mit etwaigen materiellrechtlichen Einwendungen auf das Nachverfahren verwiesen wäre.

Der Vermieter erhält in der Regel hier schneller einen vollstreckbaren Titel.

Eine normale Zahlungsklage käme ebenfalls in Betracht

So der Vermieter aus prozessökonomischen Gründen (Mieter nicht besonders solvent) auf gerichtliche Schritte verzichten möchte, verbliebe lediglich, dass sich der Vermieter durch Einbehalt der (hoffentlich) gezahlten Kaution schadlos hält.

Zudem steht dem Vermieter auch ein sogenanntes Vermieterpfandrecht zu, mit dem er bestimmte vom Gerichtsvollzieher festzustellende pfändbare Gegenstände des Mieters pfänden lassen kann.

Hierfür müsste allerdings auch zunächst die offenen Beträge eingeklagt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße!



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