Betriebsrente - Nachzahlung vom PSV, ist diese sozialversicherungspflichtig?
| 29. März 2020 13:32
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Preis:
40,00 €
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Mein Mann bekam von dem Nachfolger seines ehemaligen Arbeitgebers bis einschl. Januar 2019 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von € 143,97. Ab Februar 2019 ging der Rechtsnachfolger in die Insolvenz und die Zahlungen blieben aus.
Im Dezember 2019 erhielten wir die Nachricht vom PSV , dass die Zahlungen in Zukunft weiterhin erfolgen und eine Nachzahlung für die uns nicht gezahlten Monate erfolgt.
Am 31.1. 2020 war die Nachzahlung für Februar 2019 bis einschl. Januar 2020 in Höhe von € 1.727,64 (12 x € 143,97) auf dem Konto, ab Februar 2020 erfolgt nun die Zahlung vom PSV regelmäßig.
Mein Mann hat außer der gesetzlichen Altersrente keinerlei weiteres Einkommen.
Nun bekamen wir ein Schreiben vom PSV, datiert vom 24.03.2020, dass die Krankenkasse meines Mannes den PSV informiert hätte, dass für die betriebliche Rente eine Beitragspflicht zur gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung bestehe und dadurch rückständige Beitäge in Höhe von € 358,41 aufgelaufen wären. Der aktuelle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag würde sich auf € 27,57 belaufen und in der Zukunft von der monatichen Rente einbehalten werden.
Bis zur vollständigen Tilgung der rückständigen Beiträge wird die monatl. Rente nicht nur um € 58,20 gekürzt, sondern auch um den o.a. aktuellen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag!
D.h. von den € 143,97 würden nur € 58,20 in den nächsten Monaten zur Auszahlung kommen.
Nun meine Frage:
Die monatliche Rente in Höhe von € 143,97, die er seit 2015 bekommt, war schon zu diesem Zeitpunkt sozialversicherungsfrei - die Freibeträge für Versorgungsbezüge waren immer entsprechend höher (2019 z. B. € 155,75) und auch jetzt im Jahr 2020 liegt der nunmehr für Betriebsrenten eingeführte Freibetrag deutlich höher, nämlich € 159,25.
Unseres Erachtens müssten keinerlei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die monatl. Betriebsrente an die Krankenkasse abgeführt werden.
Nur mit der Nachzahlung sind wir uns nicht im Klaren, ob durch diesen einmaligen Nachzahlungsbetrag in Höhe von € 1.727,84 nun doch eine Beitragspflicht zustande gekommen ist. Die durch die Insolvenz bedingte Nachzahlung haben wir ja nicht zu verantworten, wäre die Betriebsrente (€ 143,97) normal monatlich gezahlt worden, wären ja auch keine Beiträge für die Krankenkasse angefallen!
Für eine rasche Beantwortung wären wir dankbar!