Arbeitsrecht / Mutterschutzgesetz / Jobwechsel in Schwangerschaft

26. März 2020 11:30 |
Preis: 35,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Frau hat ein lukratives Jobangebot erhalten und wird voraussichtlich im Oktober 2020 Mutter. Der AV würde im Mai 2020 starten und liegt uns bereits unterschrieben vor. Der neue AG weiß von der Schwangerschaft. Unmittelbar nach dem Mutterschutz soll ca. 12 Monate Elterngeld ohne Beschäftigung bezogen werden.

Gemäß Mutterschutzgesetz besteht ja ein weitreichender Schutz der werdenden Mutter.

Meine Fragen:
- Darf der neue AG den AV während der Schwangerschaft kündigen?
- Sollte meine Frau (wider Erwarten) ein Beschäftigungsverbot erhalten, gilt der Arbeitsvertrag trotzdem?
- Thema Probezeit: Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Es ist auszugehen, dass die Geburt in der Probezeit erfolgt. Läuft die Probezeit trotzdem weiter/ab?
- Wann läuft die Probezeit ab?

Müssen wir wir sonstigen Problemen rechnen?

Besten Dank für eine Antwort.

26. März 2020 | 12:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


Ihre Fragen sind wie folgt zu beantworten:


1.)
Der neue AG darf den AV während der Schwangerschaft nicht kündigen.


2.)
Auch wenn Ihre Frau ein Beschäftigungsverbot erhält, gilt der Arbeitsvertrag trotzdem.


3.)
Die Probezeit läuft trotzdem weiter (siehe unten).


4.)
Die Probezeit enden nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung nach sechs Monaten ab Beginn des AV und der darín vereinbarten Probezeit. Der Mutterschutz hat keine Auswirkung und führt auch nicht zur Verlängerung der Probezeit.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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