Ich kann Ihnen nur beipflichten: Ja, keine "Steuerpflicht"
(technisch: keine Steuerbarkeit = keine Berücksichtigung eines Gewinns, aber auch keines Verlustes - einen Verlust will man eigentlich immer bei der Steuer berücksichtigen).
Nach Art. 13 Abs. 1 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschalnd - Ungarn kann Deutschland zwar generell "Gewinne ... aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens ... , das im anderen Vertragsstaat [= Ungarn] liegt", besteuern. Aber nach dem nationalen deutschen Steuerrecht ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
, § 22 Nr. 2 EStG
) abgelaufen. Deswegen keine Besteuerung in Deutschland.
Summa summarum: Keine deutsche Steuerpflicht.
Steuerfreie Einnahmen - Steuer bei Immobilienverkauf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meine Steuererklärung für 2019 abgeben und ich hätte eine Frage zur "Steuer bei Immobilienverkauf".
Ich habe eine Wohnung im Jahr 2006 in Ungarn gekauft und im Jahr 2019 verkauft. Nach meinem Verständis ist der Verkaufspreis eine unbegrezt streuerfreie Einnahme, weil die Wohnung außerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft wurde. Es fällt keine Steuer mehr beim Verkauf der Wohnung an. Auch in Ungarn ist es nicht mehr steuerpflichtig. Die Spekulationsfrist ist weniger (5 Jahre) als in Deutschland.
Meine Frage ist: Muss ich meine steuerfreie Einnahme in der Steuererklärung angeben? Habe ich trotz der Steuerbefreiung eine Anmeldepflicht bezüglich des Verkaufpreises? Muss ich etwas beachten?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüße
Steuererklärung Steuererklärung Wohnung Einnahme Frage
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