Führerscheintausch

12. März 2020 23:13 |
Preis: 25,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Ich habe 1991 meinen Führerschein in Deutschland bekommen.
2001 bis 2017 war ich beruflich in der Schweiz und habe dort aus beruflichen Gründen (lkw fahren) den Führerschein in den Schweizer Führeausweis getauscht.
Jetz bin ich wieder in Deutschland tätig.
Muss ich jetzt wieder in den D Führerschein tauschen oder ist der Schweizer weiter gültig?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt

Der deutsche Führerschein gilt in der Schweiz und umgekehrt ein Schweizer Führerschein in Deutschland.

Verlegt ein Auswanderer seinen Wohnsitz nach Deutschland zurück, gilt dessen Schweizer Fahrerlaubnis in Deutschland nur 6 Monate, danach verliert sie ihre Gültigkeit.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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