Krankengeld weiter beanspruchen

10. März 2020 12:00 |
Preis: 55,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Bin wegen einer Schulteroperation seit 8 Monaten im Krankengeldbezug
(Hätte Anspruch bis 12.2020)

Ich möchte am 1.1.2021 die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen (Wartezeit von 45 Jahren war am 9.2018 erreicht und ist vom Rentenversicherungsträger bereits bestätigt)

Frage: Wie soll ich mich verhalten, da ich fürchte das mir meine Krankenkasse versucht das Krankengeld einzustellen

1. Arbeitsplatz zum 30.4. kündigen ( fühle mich zwischenzeitlich den Anforderungen physisch und psychisch nicht mehr gewachsen zudem schlechtes Arbeitsklima) anschliessend ALG 1 beantragen (24 Monate Anspruch)

2. Weiter AU schreiben lassen und Reaktion von Krankenkasse abwarten
Habe Schmerzen bei Belastung an Hüfte und Schulter (Arthrose) Schlafstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten


MfG

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Wenn Sie zum 30.04.2020 kündigen, würden Sie von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit von 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe erhalten (§ 159 Abs. 3 SGB III ). Gem. § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III mindert sich dadurch die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld um ein Viertel, also um sechs Monate. Sie würden also bis 30.10.2020 kein Arbeitslosengeld erhalten.

Es erscheint insofern sinnvoller, dass Sie sich weiter arbeitsunfähig schreiben lassen und Krankengeld beziehen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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