Kita / Kinder: Kind ist allergisch gegen Gluten, aber Kita ignoriert es

| 15. Januar 2020 11:00 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

es hat sich herausgestellt, dass unser Kind, 5, allergisch gegen Gluten ist.

Leider weigern sich Ärzte derart junge Kinder auf Allergien zu untersuchen, da sie verhindern wollen, dass dabei andere Allergien provoziert werden, weswegen man nur sehr selten ein Attest erhält.

Nun wissen wir mit großer Gewissheit, dass unser Kind gegen Gluten allergisch ist, nach monatelangen Versuchen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, da beide Kinder Hauptprobleme haben und Allergien und Hautkrankheiten in unserer Familie leider oft vorkommen.

Wir baten die Kita darauf Rücksicht zu nehmen, indem er kein Brot, keine Brötchen, keine Nudeln und keinerlei Gluten-haltige Nahrungsmittel zu sich nehmen soll.

Die Kita lehnt es jedoch kategorisch ab. Sie behaupten, um darauf Rücksicht nehmen zu müssen, bräuchten wir ein ärztliches Attest.

Ist das so? Brauche ich hierfür erst ein ärztliches Attest? Das scheint mir, prinzipiell, seltsam, schließlich ist es die Entscheidung der Eltern, wie wir unsere Kinder erziehen. Wie wird das bei Vegetariern gehandhabt? Wir sind keine Vegetarier, aber auch dort dürfte es eine Rolle spielen. In unserem Falle geht es ja sogar um sein körperliches Wohlbefinden. Da die Ärzte keine Allergietests machen wollen, um das Kind nicht weiter zu gefährden, stehen wir vor einem Dilemma; mein Kind ist nämlich bereits wegen ständig auftretender Warzen in Gesicht und Oberkörper in Behandlung, daher bemühen sich die Ärzte ihn so gut wie möglich zu schonen, immerhin ist der Knirps 5 Jahre alt.

Die Frage lautet: Brauche ich für Ernährungsentscheidungen in der Kita ein ärztliches Attest?

Viele Grüße

15. Januar 2020 | 12:19

Antwort

von


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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,


eine gesetzlich fixierte Vorschrift, wonach von Ihnen ein Attest vorzulegen wäre, gibt es nicht.

Insoweit kann sich eine Attestvorlage nur aus dem (unbekannten) Betreuungsvertrag mit der Kita selbst ergeben. Ist dort aber vermnutlich dieser Fall auch nicht geregelt, ist die Attestvorlage nicht zwingend.



Die Mitarbeiter sind dannals vertragliche Nebenpflicht gehalten, Ihren Wünschen entsprechend auf die Ernährung zu achten und damit Schaden vom Kind (als Hauptpflicht des Vertrages) abzuwenden.


Machen Sie SCHRIFTLICH deutlich, dass Sie eine bestimmte Art der Ernährung ausdrücklich wünschen und bei Missachtung dieses Wunsches die Gesundheit des Kindes gefährdet ist, Sie dann ggfs. die Mitarbeiter und den Träger der Kita wegen Verletzung des Betreuungsvertrages regresspflichtig machen werden.

Eine Abschrift dieses Schreibens schicken Sie dann unmittelbar auch an den Träger der Kita mit der Bitte, entsprechend auf die Mitarbeiter einzuwirken.


Wird der Wunsch weiterhin missachten, bleibt dann nur die Möglichkeit, dass Kind in einer anderen Kita unterzubringen und Schadenersatz geltend zu machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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