Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern die Baufirma den Rücktritt akzeptiert hat, kommt es zunächst darauf an, ob IN DEM Schreiben, mit dem der Rücktritt selbst akzeptiert worden ist, schon ein solchen Vorbehalt DIREKT mit aufgenommen worden ist.
War dieses nicht der Fall, haben Sie nichts zu befürchten, da der Vertrag dann komplett rückabgewickelt worden ist.
Wurde ein solcher Vorbehalt GLEICHZEITIG mit aufgenommen, bestht die Möglichkeit, dass die Baufirma Regressansprüche geltend machen kann. Denn der Rücktritt wurde nach Ihrer Schilderung ja nur akzeptiert, weil KEINE Finanzieruung zustande gekommen ist, Sie nun aber eventuell eine Finanzierung (wenn auch in geringerem Umfang) doch erhalten können. Hier könnte man also in der Tat daran denken, dass Sie die Firma bei der Abgabe der Rücktrittserklärung getäuscht hätten (es sei denn, Sie hätten das geringere Volumen mit der Baufirma besprochen).
Also könnte die Baufirma hier über verschiedene Instrumentarien in der Tat einen Anspruch begründen, wobei Ihnen dann aber eventuell helfen kann, dass nun eine andere Geschäftsgrundlage besteht. So ganz sicher ist dieses aber nicht wirklich.
Sie werden sich auch sicherlich fragen lassen, warum Sie nicht das neue (kleinere) Objekt zunächst mit der "alten" Baufirma besprochen haben. Dann müssten Sie schon Ausführungen dazu machen, warum ein Bauen des neuen Objektes mit der alten Baufirma Ihnen nicht zumutbar war.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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