in der Google-Vorschau zu einer Firma sehe ich unter anderem "Spezialisten statt Azubis".
Ist das im UWG eine Verunglimpfung / Herabsetzung des Wettbewerbs? Hier wird doch suggeriert, dass Marktteilnehmer keine ausreichend professionelle Arbeit leisten und über mangelnde Erfahrung verfügen und nur dieses Unternehmen gute Arbeit leistet?
Es reicht eine kurze Antwort, ohne lange Erklärungen. Ich möchte nur wissen, ob ich die Firma zur Unterlassung auffordern kann.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten möchte:
Höchstwahrscheinlich nein.
Es fehlt bereits an der erforderlichen Verunglimpfung oder Herabsetzung eines konkreten Mitbewerbers. § 4 UWG
schützt den Wettberwerber, nicht den Wettbewerb als solchen. Die Werbeaussage "Spezialisten statt Azubis" ist dagegen offensichtlich auf den Verwender selbst bezogen und soll signalisieren, dass dieser mit (höher qualifizierten) Spezialisten arbeite. Dadurch werden keine konkreten und identifizierbaren Mitbewerber herabgesetzt.
Vergleich: "Soldaten sind Mörder" - als Aufkleber am Auto erlaubt, da keine konkreten Soldaten verunglimpft werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.