Hallo, ich habe letzte Woche bei einem Online-Shop einen Computer im Wert 500€ bestellt. Einen teurer Computer im Wert 1500€ wurde mir heute geliefert.
Auf der Rechnung im Paket steht der Computer im Wert 500€, den ich bestellt habe.
Ich möchte den Computer behalten ohne eine Zuzahlung. Die Firme hat sich noch nicht gemeldet, da es gerade passiert ist.
Darf ich den Computer im Wert 1500€ behalten? Falls der Verkäufer den Computer zurückverlangt, was kann ich tun?
Sie haben einen Vertrag geschlossen über den Kauf eines PCs im Werte von 500 €. Damit verbietet sich das Behalten des irrtümlich gelieferten teuren Gerätes.
Wenn der Verkäufer den Computer zurückverlangt, können Sie auf Lieferung des tatsächlich bestellten Gerätes bestehen; ansonsten sind Sie verpflichtet, das irrtümlich an Sie gelieferte Gerät herauszugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller14. August 2019 | 16:51
Guten Tag,
vielen Dank für ihre Antwort. Was würde passieren, wenn die Firma diesen Fehler nach z.B. 3 Wochen(nach der Rückgabefrist) oder 1-2 Jahren bemerkt und den Artikel zurückverlangt? Dürfen Sie das machen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt14. August 2019 | 16:58
Ja das dürfen die. Der Rückforderungsanspruch verjährt in 3 Jahren gemäß § 195 BGB
.
Mit freundlichen Grüßen