Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Kommt es zu einer Beurkundung, so sind die Gebühren nach Ziffer GNotKG höher, als wenn es nur ein Entwurf ist (dann: Ziffer 24100 GNOtKG - Gebührensatz 0,5 bis 2,0 des Wertes – mindestens 120,00 €), der nicht zum Abschluss führt.
Die Gebühr ist somit geringer, als wenn es zum Abschluss kommt - aber auch ein Entwurf ist zu vergüten. Hieran hat sich der Notar zu halten. Dies wird auch von der Notarkammer strikt überprüft.
Prüfen Sie die Rechnung, welcher Gebührentatbestand abgerechnet wurde nach welcher Ziffer - ggf. hier posten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Notarrechnung bei Misserfolg
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
Rechnung Entwurf Notar
Rechnung Entwurf Notar
Ich wollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit meiner ex-Frau beim Notar unterschreiben. Beim ersten Beratungsgespräch habe ich den Notar gefragt, wie hoch seine Gebühren sind. Die Antwort war: die Beratung ist kostenlos. Ich muss nur bezahlen, wenn die Vereinbarung unterschrieben wird. Ich habe noch gesagt: Es ist also Ihr Risiko, wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird.
Die Vereinbarung wurde von meiner Anwältin geschrieben und vom Notar übernommen.
Beim Unterschriftstermin wurde der Notar durch einen anderen Kollegen vertreten, der sich mit dem Fall nur kurz vor dem Termin auseinandersetzen konnte. Er hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass es in der Vereinbarung eine Passage gibt, die keinen Sinn macht. Meine ex-Frau hat darauf gesagt, dass sie sich unter Zeitdruck füllt. Die Vereinbarung wurde somit nicht unterschrieben und es ist noch nicht klar, ob sie unterschrieben wird.
Ein paar Monaten später habe ich vom Notar eine Rechnung bekommen mit dem vollen Betrag, also als würde die Vereinbarung unterschrieben gewesen, nämlich 750 Euro. Ich bin von der Rechnung überrascht, weil der Notar gesagt hat, dass ich nur bezahlen muss, wenn die Unterschrift erfolgt. Bei meiner Nachfrage, hat der Notar gesagt, dass die Bezahlung nach der Unterschrift stimmt nur in so fern, dass beim normalen Vorgang die Rechnung nach der Unterschrift gestellt wird. Da in unserem Fall es nicht klar ist, ob die Unterschrift noch erfolgt, wurde die Rechnung jetzt schon gemacht. Est wäre, laut Notar, ein Missverständnis meinerseits gewesen.
Wie sind meine Chancen, die Rechnung nicht bezahlen zu müssen, oder den Betrag zu verringern?
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Stellungnahme vom Anwalt:
Lieben Dank!