Verwaltungsrecht Korruption

29. Juli 2019 13:58 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Sehr geehrte Damen und Herren ,
ich wurde 1954 in Klosterheide geboren und seit 18 Jahren bin ich nach einem schweren Verkehrsunfall mit anschließendem Komma sowie zeitweiser Entmündigung zu 100% schwerbehindert. Durch die Folgen des Unfalls habe ich fast alles verloren bis auf eine Hotelanlage ( Hotel&Gasthof Klosterheide) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin .Bis 2007 war diese Hotelanlage noch an meine von mir geschiedene Frau vermietet und danach an zwei Pächter die aber der Meinung waren das man mit einem alten kranken Mann machen kann was man will ohne zu bezahlen. Im Jahr 2014 war das Hotel leer und ich suchte vergeblich einen Pächter oder geeignetes Personal .Zu dieser Zeit sah ich eine Chance das Haus für die Unterbringung von Flüchtlingen dem Landkreis OPR an zu bieten .Dieses Ansinnen wurde vom Landkreis mit den verschiedensten Begründungen abgelehnt . Trotzdem kamen Vertreter des Landkreises eines Tages nach vorheriger Anmeldung zu Besichtigung aller Räume des Hotels und im Anschluss bekam ich die Mitteilung das mein Haus nicht geeignet ist .Ich hatte die ca. 3000qm Wohnfläche für eine Monatsmiete von 6000,-€ netto angeboten aber es wurde beständig abgelehnt .Wenig später kam ein Herr Müller und gab vor das Hotel kaufen zu wollen da er es dringend für bestehende Verträge mit großen Busreiseunternehmen benötige .Später sagte er das er das Kapital zum Erwerb verständlicher Weise nicht in wenigen Tagen beschaffen kann und er darum für die erste Zeit das Hotel mieten möchte da er es schnell benötige .Da ich mich der Bank gegenüber schon im Zahlungsverzug befand willigte ich ein den es stand die Zwangsversteigerung zu befürchten .Es war ein Mietpreis von 4900,-€ netto vereinbart und sollte ich nicht zur Mwst optieren ein Mietpreis von 5200,-€ . Die Unterzeichnung des Mietvertrages fand nach sehr vielen Versprechungen im Vorfeld bei der Anwältin von Herrn Müller in Berlin statt und der Termin war in eine Zeit gelegt in der ich mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage bin Inhalten zu folgen und Herr Müller wusste das aus vorangegangenen Befragungen. Im Mietvertrag war unter anderem ein Vorkaufsrecht und eine Kaution vereinbart und beides wurde später nicht realisiert .Zeitgleich musste ich eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und ein Kaufvertrag über das Inventar in Höhe von 70.000,-€ wurde unterzeichnet .Wenige Tage nach Abschluss des Mietvertrages bewohnten ca. 100 Flüchtlinge mein Hotel und die Miete wurde nicht gezahlt unter der Begründung das es versteckte Mängel gäbe . Im Nachhinein erlangte ich die Information das Vertreter des Landkreises mit Herrn Müller zusammen und ohne meine Kenntnis und ohne das es zu diesem Zeitpunkt einen Mietvertrag gab das gesamte Objekt mit allen Räumen kontrolliert und eine Mängelliste erstellt haben . Bis heute wird mir dieses Protokoll offiziell vorenthalten .Als ich später Kenntnis von dem Vorgang bekam erstattete ich Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei aber das Verfahren wurde eingestellt .
Mit der Begründung das die nun unter dem Namen ÜWH Klosterheide GmbH als Mieterin des Hotels über den längeren Arm verfüge wurde ich gezwungen eine Kaufpreisminderung für das Inventar von ca.60% zuzustimmen und von den verbliebenen 40% wurden mir dann noch bis zur Gerichtsentscheidung 10.000,-€ vorenthalten . Die Höhe der Miete die vom Landkreis an die ÜWH GmbH gezahlt wird ist so geheim das nicht einmal dem Kreistag Auskunft darüber erteilt wird obwohl dies gesetzlich geregelt ist . Hinter vorgehaltener Hand wird dabei von 25.000,-€ / mtl plus diverser zusätzlicher Gelder gesprochen .Der Drahtzieher in allen diesen Dingen ist der Landrat und Herr Clausen der auch Gesellschafter der ÜWH GmbH Klosterheide ist und der allein für die Schließung der ÜWH GmbH Zechliner Hütte und Luhme 1.700.000,-€ Entschädigung vom Landkreis OPR erhalten hat ( Zeitungsbericht im Ruppiner Anzeiger ) .Ich bin in Lage diese Abläufe zu dokumentieren aber weitere Fakten und Beweise zu sammeln ist mir aus zum einen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich und zum anderen sind alle und wenn auch nur entfernt involvierten Personen angewiesen kein Wort mit mir zu wechseln so das selbst den Mitarbeitern des Wachschutzes jeglicher Kontakt mit mir verboten wurde und ich mit Hausverbot belegt wurde ohne jede Begründung . Vor zwei Tagen habe ich inoffiziell erfahren das der Kreistag im nicht öffentlichen Teil der Kreistagssitzung vom 25.06.2019 beschlossen hat das ÜWH Klosterheide zu schließen und den Vertrag mit dem Vermieter der ÜWH Klosterheide GmbH zu beenden gegen eine mir nicht bekannte Entschädigung .Ich bin von der ÜWH GmbH in Tateinheit mit dem Landrat Ralf Reinhardt vorsätzlich um eine angemessene Miete betrogen worden indem mir jegliche Informationen vorenthalten wurden und meine dem Landrat schriftlich dargelegten finanziellen , personellen und gesundheitlichen Probleme rigoros ausgenutzt wurden .Das Hotel befindet sich jetzt in einem völlig verwahrlosten Zustand und es ist nicht davon auszugehen das die ÜWH GmbH das Haus wie vereinbart in einem ordentlichen Zustand zurück gibt noch das ich in den verbleibenden 3,5 Jahren meine wenn auch nur geringe Miete bekomme und somit nach über 40 Jahren harter Arbeit an diesem Platze habe ich keine Chance mehr meinen finanziellen Verpflichtungen nach zu kommen oder das Hotel wieder auf zu bauen und eine Bank die einem vollinvaliden Altersrentner einen Kredit gewährt wird sich auch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nicht finden .Einen Käufer für dieses vor wenigen Jahren größte Einzelunternehmen seiner Art im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu finden gestaltet sich auf Grund der Umstände ebenfalls zu einem unmöglichen Vorhaben . Zudem ist es seit dem ich eine afrikanische Frau vor 11 Jahren geehelicht habe so dass ich bei jeder sich bietenden Gelegenheit schikaniert werde und zB. der Mitarbeiter zuständig für den Brandschutz in der Verwaltung des Landkreises OPR , Herr Herzberg sagte auf dem Flur zu mir unter vier Augen ´´ und eines Herr Krieger kann ich Ihnen versprechen ein Hotel wird Ihr Haus nie wieder´´ .Ich ging darauf hin zur Bauamtsleiterin und es kam dann erst zu einer sachlichen Bearbeitung. Ich bitte Sie zu prüfen ob es einen Weg zB. über den § 138 BGB oder durch Korruptionsermittlungen gibt durch den ich in die Lage versetzt werde meine Ansprüche durch zu setzen .

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.

Sie geben an, dass zwischen Ihnen und dem Herrn M. ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Später sprechen Sie von einem Mietvertrag zwischen Ihnen und der Ü. GmbH. Diesbezüglich ist für mich nicht ganz klar, aus welchem Grunde die Ü. GmbH nun beansprucht, Mieterin zu sein. Die Ü. GmbH kann für sich nur beanspruchen, Mieterin zu sein, wenn Sie mit dieser einen Mietvertrag abgeschlossen oder dem Übergang des Mietvertrages auf diese zugestimmt haben. Eine Untervermietung durch Herrn M. ohne Ihre Zustimmung ist unzulässig.

Sofern die Mietkürzung einvernehmlich erfolgte, so ist diese zunächst einmal bindend. Sie geben an, dass Sie hierzu gezwungen worden sind. In diesem Fall können Sie möglicherweise die Vereinbarung anfechten. Dann würde Ihnen in der Folge wieder der ursprünglich vereinbarte Mietzins zustehen. Auch ist eine Sittenwidrigkeit des Vertrages nach § 138 BGB denkbar, sofern die Betroffenen Ihre Zwangslage, Unerfahrenheit, Ihr mangelhaftes Urteilsvermögen oder Ihre erhebliche Willensschwäche ausgebeutet haben um den Mietzins dahingehend zu modifizieren, dass ihnen eine im Missverhältnis zum Mietzins stehende Leistung zukommt. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.

Im Falle einer Zwangsanwendung gegen Sie wäre es zudem ggf. angebracht, die Angelegenheit wegen des Verdachts einer Nötigung zur Anzeige zu bringen. Auch besteht die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beteiligten Herrschaften.

Sie geben weiter an, dass Ihre Immobilie sich inzwischen in einem verwahrlosten Zustand befindet. Diesbezüglich haben Sie gegen Ihren Mieter einen Anspruch darauf, dass dieser die Immobilie im vertragsüblichen Rahmen nutzt und nicht verwahrlosen lässt. Diesen Anspruch könnne Sie gerichtlich durchsetzen. Auch kann eine solche Vertragsverletzung Sie evtl. zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Ersteinschätzung behilflich sein konnte. Gerne können Sie sich nochmals melden, sofern Sie weitere rechtliche Unterstützung bzw. eine vertiefte rechtliche Prüfung benötigen, für die jedoch ein weitergehender Sachvortrag erforderlich wäre.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 29. Juli 2019 | 15:44

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ,
herr Müller hat den Mietvertrag als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Citi Glanz GmbH abgeschlossen und diese GmbH wurde wenig später in die ÜWH Klosterheide GmbH umbenannt und hatte dann zwei gleich beteiligte Gesellschafter , Herrn Müller und Herrn Clausen und gegen Ende 2018 schied Herr Müller als Gesellschafter aus und ein Herr Lehmann wurde gleichberechtigter Gesellschafter . Der Landkreis hat es nach mehrmaligen Angeboten meinerseits und einer Besichtigung abgelehnt das Hotel für 6000,-€ / mtl. von mir zu mieten und hat es dann nachdem Herr Müller bzw. die Citi Glanz Gmbh den Mietvertrag hatte sofort für ein vielfaches von dieser GmbH gemietet . Ihre Antwort für die ich Ihnen danken möchte hat mir jedoch in keiner Weise weitergeholfen und die 200,-€ habe ich wohl umsonst ausgegeben .

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juli 2019 | 17:51

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider kann ich dieser keine konkrete Nachfrage entnehmen, die ich beantworten könnte.

Dass Ihnen meine Antwort nicht weitergeholfen hat, bedaure ich. Indes habe ich die aus Ihrem Vortrag erkennbaren rechtlichen Angriffspunkte herausgearbeitet und Ihnen diese dargelegt. Auch bot ich Ihnen eine vertiefte rechtliche Prüfung an, wies jedoch zugleich darauf hin, dass ebenso ein vertiefter Tatsachenvortrag hierfür erforderlich wäre.

Sofern Sie den gesamten vereinbarten Mietzins geltend machen und die Vereinbarung nicht gegen sich gelten lassen wollen, müssten Sie die Vereinbarung über die Mietkürzung zumindest vorsorglich anfechten. Sie müssten dann den ausstehenden Mietzins klagweise gegen den Mieter geltend machen.

Dass der Landkreis Ihr Mietangebot nicht angenommen, das Objekt dann jedoch über eine zwischengeschaltete GmbH zu einem Vielfachen des Preises angemietet hat, mag zwar fragwürdig erscheinen. Indes erkenne ich keine Strafbarkeit dieses Handelns. Auch zivilrechtlich ist ein solches Vorgehen im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig. Einer Untervermietung durch die GmbH müssten Sie jedoch - wie bereits mitgeteilt zustimmen. In Ermangelung einer solchen Zustimmung ist die Untervermietung nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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