Hallo,
habe am 27.3.19 einen Touran (BJ2007 186.000km) gekauft. Der Händler hat folgendes in den Vertrag geschrieben:
Motor verölt/Ölverlust, Kühlmittelverlust, unruhiger Motorlauf, Motorschaden kann nicht ausgeschlossen werden, Anbauteile korodiert und mit Fehlfunktion (Anlasser, Lichtmaschine, Turbo, AGR Ventil, Radaufhängungen)
Schaltgetriebe knattert, Ölverlust. Weitere Fehler bei genauer Diagnose möglich. Reparaturen in hohem Umfang notwendig. Karosserieschäden rundrum. Reparaturen und Instandsetzungen sind dem Kunden bekannt. Die Kosten sind vom Kunden zu tragen
Habe jetzt einen Motorschaden. Die frage ist jetzt, ist der Auschluss der Gewährleistung rechtens?
Von den Angaben die er gemacht hat hat eigentlich nichts zugetroffen weswegen ich auch mit der Eintragung einverstanden war.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bei einem Kaufvertrag zwischen Händler und einer Privatperson kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Diese kann bei Gebrauchtfahrzeugen lediglich von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt werden.
Gemäß dem zitierten Vertragsinhalt gab es aber auch gar keinen eindeutigen Ausschluss der Gewährleistung. Selbst wenn man den letzten Satz zur Kostentragung auf die Gewährleistung insgesamt und nicht auf die aufgelisteten Mängel auslegt, würde dies die Rechtslage nicht ändern.
Der Händler hat zweifelsfrei auf Mängel des Fahrzeugs hingewiesen, darunter auch auf einen möglichen Motorschaden. Die aufgelisteten Mängel sind auch hinreichend konkret und mit Ihrer Unterschrift anerkannt worden.
Da Sie somit in Kenntnis gesetzt worden sind, sehe ich hier leider keine guten Chancen, dass Sie erfolgreich Ansprüche gegen den Händler durchsetzen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt