Sehr geehrter Fragesteller,
gerne können wir Sie hierbei unterstützen. Sollten die jeweiligen stellen eine Untätigkeit vorweisen, könnte diesbezüglich bereits eine Klage eingereicht werden, insbesondere wenn diese die Akten "hin und herschieben". Wir bräuchten hierzu dann alle schriftlichen Unterlagen in chronologischer Form.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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E-Mail:
Aus den schriftlichen Unterlagen wird eine Untätigkeit, in meinen Augen, überhaupt nicht sichtbar, leider.
Ist es evtl. sinnvoll doch abzuwarten bis der Fragebogen vom Orthopäden ausgefüllt und zur DRV gesendet wurde?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Untätigkeit ergibt sich bereits aus dem Zeitablauf, indem nichts passiert ist. Sie sollten allerdings die Unterlagen erst noch einreichen, dann eine Frist von zwei Wochen setzen.
In der Zwischenzeit sollten Sie Ausfälle dokumentieren, die aufgrund der Verzögerung entstanden sind. Sollte sich dann nach drei Monaten nichts tun und kein Bescheid zugestellt werden, könnten Sie die Klage einreichen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt