Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist gemäß § 13d HGB ist das Handelsregister bei dem Registergericht einzutragen, in dessen Bezirk sich die Zweigniederlassung befindet.
Hierfür ist es erforderlich, dass sämtliche Unterlagen, insbesondere der ausländische Handelsregisterauszug, in beglaubigter Form samt Übersetzung beim Registergericht eingereicht werden.
Gerne kann ich Ihnen hierbei behilflich sein. Kontaktieren Sie gerne mein Büro per E-Mail, sodann können wir gern die Einzelheiten besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Gewerbe anmelden - Anfrage
15. Juni 2019 17:35 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Gesellschaftsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine englische LTD und möchte diese gerne in Deutschland anmelden.
Eine Zweigniederlassung ist jedoch nur möglich, wenn die Eintragung über einen
Notar erfolgt.
Dieses ist mir aufgrund meiner Abwesenheit im Ausland nicht persönlich möglich.
Gibt es dennoch Möglichkeiten, eine Zweigniederlassung einzutragen?
Wenn ja, können Sie dieses übernehmen?
Meine Identität kann im Ausland von einem Notar bestätigt werden,
auch kann ich Ihnen meinen Originalausweis zukommen lassen.
Für die Beantwortung biete ich 30,00 Euro, für einen evtl. Auftrag, je nach
Antwort, können wir eine Vereinbarung ausarbeiten.
Vielen Dank!

15. Juni 2019 | 17:46
FRAGESTELLER 9. Oktober 2025
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