Baulärm tagsüber / Nachtschicht Arbeiter / kann nicht schlafen

13. Juni 2019 11:18 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Zusammenfassung

Miete und Baulärm, Hotelzimmer für einen Schichtarbeiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich arbeite auf Dauer Nachtschicht und schlafe in der Zeit von ca 9 bis 16 Uhr.
Leider ist seit Tage nicht daran zu denken auch nur ein Auge zu zu machen, da schräg gegenüber (20 Meter Luftlinie) abgerissen und gebaut wird.
Wie ich schon erwähnte kann ich bereits seit Tagen kein Auge mehr zu tun.
Mittlerweile geht es an meine Existenz.
Nach 3 Tagen ohne Schlaf habe ich schon Angst meinen Job zu verlieren da ich nicht mehr richtig funktioniere.
Hinters Steuer traue ich mich seit gestern auch nicht mehr, zu hoch ist die Gefahr eines Unfalls.
Wie kann ich da weiter verbleiben? Habe ich irgendwelche Rechte, die mir helfen könnten.
Oder bleibt mir nichts anderes möglich als auf eigene Kosten ein Hotelzimmer zu mieten ?

Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Auf Baulärm hat leider der Vermieter keinen Einfluss, dennoch muss er es hinnehmen, dass jemand, der wie Sie tagsüber auf Ruhe angewiesen ist, einen Anspruch auf Gewährleistung hat, wenn Ihre Wohnung für Sie nicht mehr sinnvoll nutzbar ist. Sie können deshalb von ihm verlangen, dass er Ihnen auf seine Kosten ein Hotelzimmer zur Verfügung stellt. Das ist ein Rechtsanspruch aus § 536 BGB .
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

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