Wohnungskauf: Kreditrate finanzieren über Mieteinnahme - Stand steuerlich?

28. Mai 2019 19:16 |
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Steuerrecht


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Zusammenfassung

Kreditkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Hallo zusammen,

ich werde nächstes Monat eine Eigentumswohnung kaufen in denen heute schon meine Eltern wohnen. Der Kredit zur Finanzierung der Wohnung soll über die monatliche Kaltmiete finanziert werden.
Kann ich den Kredit von den Mieteinnahmen abziehen zwecks der Steuer oder kann ich die Kreditraten steuerlich nicht geltend machen?
Würde dann aber bedeuten, das ich Mieteinnahmen habe, die zu versteuern sind, aber die Aufwände für den Kredit könnte ich nicht abziehen.

Meine Frage ist also, gibt es eine Möglichkeit bei der Steuererklärung, das die Mieteinnahmen gegen die Kreditraten gerechnet werden können?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

28. Mai 2019 | 20:07

Antwort

von


(59)
Tackheide 74a
47804 Krefeld
Tel: 02151 4467408
Web: https://www.steuerrecht-krefeld.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und des Einsatzes für eine Ersteinschätzung wie folgt beantworten:

Nach dem Einkommensteuergesetz ist bei den EInkünften aus Vermietung und Verpachtung der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu versteuern.

Werbungskosten sind einfach ausgedrückt die Kosten, die durch die Vermietung der Eigentumswohnung verursacht sind. Hierzu gehören auch die Kreditkosten. Die Kreditraten sind damit nicht identisch. Diese setzen sich regelmäßig aus den Zinsen und den Tilgungen zusammen.

Zwar geben Sie mit der Tilgung Geld aus. Im Gegenzug wird aber der Kredit getilgt. Mit der Zahlung, z. B. von Ihrem Bankguthaben, mindert sich dieses zwar z. B. um 1000,00, zugleich vermindert sich aber auch der Kredit um denselben Betrag, so das Sie summa summarum nicht ärmer geworden sind.

Sie können daher die Kreditraten nur in Höhe des Zinsanteils als Werbungskosten geltend machen. Die Höhe erfahren Sie regelmäßig nach Ablauf des Jahres von der Bank.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Meyer
Rechtsanwalt
Steuerrecht Steuerstrafrecht

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Franz Meyer

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